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Nachhaltige Stadtentwicklung am Beispiel des Hasenbräugeländes – oder wie geht die Stadt Augsburg mit Einwendungen der Bürger umIm Augsburger Innenstadtbereich
erstreckt sich nahe der Kirche St. Ulrich zwischen Kapuzinergasse im Norden
und Kohlergasse im Süden, begrenzt von Konrad-Adenauer-Allee im Westen
und Maximilianstraße im Osten ein Gebiet, das als „Hasenbräugelände“
bezeichnet wird. Der Name kommt daher, weil der größte Teil
des Geländes im Eigentum der dort bisher produzierenden Brauereien
Hasen-Bräu AG und Tucher-Bräu KG (Goldene Gans) steht. Nach
Verlagerung der Produktionsstätte der Brauereifirma Hasenbräu
in den Augsburger Stadtteil Haunstetten soll nun das gesamte Gebiet von
3,8 ha (davon 3,5 ha im Eigentum von Hasenbräu) zur Wohnbebauung
genutzt werden. Der notwendige städtbauliche Vertrag zwischen den
Brauereien und der Stadt Augsburg wurde bereits vor Ablauf der öffentlichen
Auslegungsfristen des Bebauungsplans am 30. 04. 2001 geschlossen. die ÖffentlichkeitIm Rahmen der zweiten
Auslegungsfrist wurde nun am 13. Sept. 2001 im evangelischen Gemeindesaal
St.Ulrich, Kitzenmarkt 1 eine öffentliche Informationsveranstaltung
durchgeführt. Eingeladen hatten das Forum Augsburg lebenswert e.V.
(Vorsitzende Eva Leipprand) und das Fachforum Nachhaltige Stadtentwicklung
der Lokalen Agenda 21. Als Referenten standen zur Verfügung: der
Leiter des Stadtplanungsamts Herr Illner, der leitende Architekt Herr
Schrammel und für das Fachforum der Agenda 21 Wolfgang Hatz (Lehrstuhl
für Sozial- und Wirtschaftsgeographie). Ebenfalls auf dem Podium
saßen auch drei Herren des Investors, die aus ihrer Sicht Auskunft
gaben. kein Wettbewerb möglich?Die auch von den Teilnehmern der Veranstaltung mehrfach monierte Ablehnung eines Wettbewerbs wurde vom Stadtplanungsamt damit begründet, dass „dem vorgelegten Entwurf eine Analyse von Alternativlösungen vorausging und nachdem der Planer der Projekte Hasenbräugelände und Kaisermeile identisch sei, sich die Stadt einen teuren und zeitaufwändigen städtebaulichen Wettbewerb sparen könne“. Der Ersteller der Analyse ist übrigens auch „identisch“ (Anm. der Red.). Das ganze wurde vom Stadtrat so abgesegnet, und „dies sei halt nun mal eine demokratische Entscheidung der Mehrheit, auch wenn es manchen der anwesenden Kritikern nicht passe“ (so mehrfach vom Leiter des Stadtplanungsamts während der Veranstaltung betont). Die erarbeiteten Alternativen wurden dem Stadtrat jedoch nicht vorgelegt, wie Dieter Ferdinand als Mitglied der Grünen im Bauausschuss einwandte. Auf den Wettbewerb verzichtet wurde hauptsächlich im Interesse der Hasenbräu AG. Denn wie die Vertreter der Brauerei selbst bestätigten: durch den Verkauf solle schließlich die Umsiedlung finanziert werden und deshalb müsse auch ein entprechender Preis herausspringen. Diese wirtschaftlichen Interessen der Brauerei konnte der Zuhörer ja noch nachvollziehen. Was allerdings schon das Staunen des Publikums erregte, war die Meldung des Leiters des Stadtplanungsamts „die Bürger sind die erbittertsten Gegner von Wettbewerben“. auch die Bebauung des Prinz-Karl-Kasernen-Geländes sei schließlich ein „Superentwurf“ (die Abstandsflächen sind zwar immer noch unterschritten und es gibt Absatzprobleme – aber ansonsten …). Auch die Pläne für die Luitpoldbrücke (Pfersee) würden ständig von den Bürgern attackiert (schluchz). der PlanAber zurück zum
Hasenbräugelände: Vorgesehen ist eine Bebauung mit 500 Wohnungen
und Mischgebäude mit gewerblicher Nutzung »»
Plan (222 KB). Die Geschossflächenzahl beträgt somit 1,77
und überschreitet damit die nach § 17 BauNVO festgesetzte Obergrenze
für allgemeine Wohn- und Mischgebiete von 1,2. Gerechnet wird mit
ca. 1000 neuen Bewohnern. Ein Stellplatzschlüssel von 1,2 pro Wohneinheit
soll garantieren, dass damit auch ca. 50 weitere Stellplätze für
Anwohner zur Verfügung stehen. Dieser Stellplatzschlüssel, der
nicht der Nachhaltigkeit von Stadtentwicklung entspricht (1),
wurde auf Betreiben der Stadt (Bauausschuss) angelegt. Er ist nicht im
Interesse des Investors, der sich einen niedrigeren Schlüssel gewünscht
hätte, wie er auch in München vorgesehen ist (unter 1). Denn
jeder Stellplatz mehr verursacht Kosten, die die Baupreise erhöhen.
Ob die vorgesehenen Stellplätze auch sinnvoll sind, wurde von anwesenden
Stadtteilbewohnern allerdings bezweifelt, denn bereits jetzt nutzen manche
der dort wohnenden Bürger die Möglichkeit, ihren eigenen Tiefgaragenplatz
an auswärtige Berufstätige zu vermieten und sich selbst für
60,- DM einen Anwohnerparkausweis zu besorgen. ein Platz an der SonneVorgesehen ist nun aus Platzgründen eine im wesentlichen in Nord-Süd-Richtung ausgerichtete Bebauung (betrifft drei große Häuserriegel in der Mitte). Die bessere – wegen der ganztägigen Sonneneinstrahlung – und auch in der Ausnutzung natürlicher Energien günstigere Ost-West-Ausrichtung der Gebäude kommt kaum zum Tragen. Laut Plan trifft zwar ein Sonnenstrahl aus einem Winkel von 45 Grad auch die erdgeschossigen Wohneinheiten, jedoch bemängelt das Fachforum Nachhaltige Stadtentwicklung hier: die Berechnungen von Sonnenstand und damit die Sonneneinstrahlung im Gebäude ergibt in diesem Fall (nach Wälzen einschlägiger Fachliteratur), dass die erdgeschossigen Wohnungen teilweise nur eine Stunde am Vormittag und eine Stunde am Nachmittag überhaupt Licht haben. Denn einen Sonnenstand von 45 Grad im Westen (wie im Plan ausgewiesen) gibt es nur im Juni. Ein Belichtungsnachweis, wie er in den Bauplänen enthalten sein sollte, wurde hier nicht gemacht. alle(s) ganz dicht?Die Überschreitung der Geschossflächenzahl wird übrigens im Bebauungsplan „mit der Angleichung an die Dichte der unmittelbar angrenzenden Altstadtstruktur begründet. Die gewählte städtbauliche Struktur gleiche die Nachteile im Hinblick auf die Belichtung, Besonnung und Belüftung aus“. Der Leiter des Stadtplanungsamts verwies auch auf die noch enger gebauten umliegenden Häuser der Gründerzeit und wollte damit die „großzügige“ Bebauung der Neuzeit deutlich machen. Der Architekt meinte: „die Lage erfordere eine gewisse ‘Urbanität’. Mit ‘unserem’ Grund und Boden in der Stadt können wir eben nicht wahllos umgehen und die Firsthöhe der Häuser in der Konrad-Adenauer-Allee sei schließlich noch um 8 m höher als die geplanten Häuser.“ Dass sogar laut Plan teilweise im ersten Stock und Erdgeschoss wegen der unterschrittenen Abstandsflächen keine Aufenthaltsräume erlaubt sind, mache gar nichts, denn hier sind Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwagen vorgesehen, und das „fördere ja auch die Kommunikation“ (kleines Gespräch unter Nachbarn beim Fahrradabstellen ?). Grün in m2Die Grünflächen betragen laut Plan 40 % der Gesamtfläche. Nachdem bisher nahezu vollständige Bodenversiegelung durch Betriebsflächen gegeben war, erfolgt laut Plan „kein ausgleichsbedürftiger Eingriff in Natur- und Landschaftsbestandteile“. Erhaltenswerte Bäume Anzahl: 2. Aber gut, immerhin 40 % das rechnet nach Gesamtfläche 3,8 ha = 3800 m2 : 100 x 40 = 1520 m2. Aber Pfeifendeckel - falsch gerechnet! Erst mal berichtigen 40 % = eigentlich 39,3 % (1,5 ha) - dann abziehen: „Begleitgrün“ (wohl Rankpflanzen an Tiefgarageneinfahrten?) = 0,02 ha, private Grünflächen = 1,33 ha – übrig für Spielplätze: 0,15 ha. Beachtlich: die privaten Grünflächen bestehen zu 0,9 ha Tiefgarage mit 60 cm Erde drüber (kleine Bonsai-Eichen können sicherlich gepflanzt werden). Als unversiegelte Bodenfläche ergibt sich also nur 0,6 ha nicht 1,5 wie der unbedarfte Betrachter auf den ersten Blick meint. Kinder wohin?Nach Aussage (2)
des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik ist ein Spielplatz mit
einer Nettospielfläche von 500 m2 erforderlich. Die Einrichtung eines
öffentlichen Spielplatzes (so wie er früher mal war: mit Spielfläche,
Sandkasten, Spielgeräten, Bänken ect.) wurde „umgewandelt“
in: sage und schreibe „acht Kinderspielplätze mit einer Gesamtfläche
von ca. 1500 m2“. Diese sind allerdings weitgehend im Privateigentum,
d.h. Eigentum der Wohnungseigentümer. Weiter heißt es in der
Anwort des Stadtplanungsamts auf die Forderung nach öffentlicher
Spielplatzfläche, die auch von anderen Kindern genutzt werden kann:
„Angesichts dieser umfangreichen privaten Spielflächen, die
erfahrungsgemäß auch von Kindern außerhalb der Wohnanlage
genutzt werden (allerdings nur solange es der Eigentümer erlaubt,
Anm. der Red.), werden zusätzliche öffentliche Spielplatzflächen
für nicht mehr erforderlich gehalten, zumal auch die Fußgängerbereiche
im Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 240 m2 eine für
Kinder zum Spielen geeignete Aufenthaltsqualität haben. Der ausgelöste
Bedarf an Kinderspielplätzen (0 bis 6 und 6 bis 12 Jahren) gemäß
BayBO wird an 8 Standorten im Bereich der privaten Grünflächen
abgedeckt. Dies führt aufgrund der üblichen sozialen Kontakte
zur Entspannung des Defizits in der umgebenden Bebauung. Die festgesetzten
Fußgängerbereiche bieten Aufenthaltsflächen für alle
Altergruppen.“ wenigstens verkehrsberuhigt?Soweit sogut, die geplanten Querbindungen durchs Viertel sollen also „Spielstraße“ werden. Aber was ist mit den angrenzenden Nebenstraßen Kapuzinergasse und Kohlergasse und der mitten durchs neue Viertel verlaufenden Armenhausgasse und Weite Gasse? Werden diese wenigstens verkehrsberuhigt? Im Bebauungsplan heißt es: „Das Verkehrsgutachten KfZ-Verkehr vom Okt.99 ergibt, dass entgegen ursprünglicher Absichten die Armenhausgasse und die Weite Gasse aufgrund der vorhandenen und prognostizierten Verkehrsbelastungen nicht als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können.“ Die Antwort des Stadtplanungsamts auf die Einwenderforderung, eine die beiden Quergassen als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen, führt noch weiter aus: „eine Einschränkung dieser Verkehrsmenge (3500 KfZ täglich) durch verkehrssteuernde Maßnahmen, wie Signalisierungen oder Unterbinden von Abbiegebeziehungen ist nicht vorgesehen“. Also: wenn mehr als eine bestimmte Anzahl von KfZ am Tag durchrauscht, gibt es eben auch keine Verkehrsberuhigung. Ganz klar. Und wie der Leiter des Stadtplanungsamts noch weiter ausführt: „wenn die Verkehrszählung eine hohe KfZ-Belastung ergibt, kann die Stadt auch keine Zebrastreifen einrichten.“ Deshalb gibt es in Augsburg-Innenstadt eben keine Zebrastreifen. Logisch oder? Immerhin konnte Eva Leipprand wenigstens etwas zur Aufklärung des nun doch verblüfften Zuhörers beitragen: Die Planungen Kaisermeile und Hasenbräugelände müßten zusammengesehen werden. So habe das ursprüngliche Konzept schon eine Verkehrsberuhigung der gesamten Innenstadt vorgesehen und bei konsequenter Anwendung wäre auch eine Verkehrsberuhigung des geplanten Bebauungsgebiets herausgekommen. Diese ist jedoch durch ständiges Aufweichen des Gesamtkonzepts (erinnert sei z.B. an die Stöpsel-Parade der CIA, Anm. der Red.) verloren gegangen. LärmimmissionDie durch den Verkehr in der Konrad-Adenauer-Allee und im Plangebiet verursachten Lärmimissionen überschreiten die zulässigen Grenzwerte derzeit tagsüber um bis zu 9 dB und nachts um bis zu 11 dB. So führt der Plan aus. Nicht ausgeführt wird, dass eine Zunahme des Lärms um 3 dB jeweils eine Verdoppelung des Lärms bedeutet. Die Höchstbelastungswerte nach DIN 18005 betragen für Mischgebiete nachts 45 dB. Die Prognosen des Gutachtens sehen nach Bau der Schleifenstraße durch einen Rückgang des Verkehrsaufkommens in der Konrad-Adenauer-Allee eine Reduzierung der Immissionen um 1 dB vor und eine Zunahme des Erschließungsverkehrs und die damit verbundene Erhöhung der Immissionen um ebenfalls 1 dB. Also keine Änderung. NachhaltigkeitAnhand des vom Fachforum
der Agenda 21 entwickelten Kriterienkatalogs
(3) wurden dem Plan hauptsächlich die Noten
3 (bemüht Nachhaltigkeit zu erreichen) bis 4 (Verbesserungen wünschenwert
oder sogar notwendig) gegeben. (1) Der Stellplatzschlüssel
für nachhaltige Stadtentwicklung beträgt nur 0,7, da der Autoverkehr
in Innenstädten möglichst reduziert werden soll
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