Stellungnahme der Roten Hilfe Augsburg zur Kriminalisierung antifaschistischer Aktivitäten
Am 11.06.2004 fand im Rahmen des Europa-Wahlkampfes eine Veranstaltung
der NPD in einer Augsburger Gaststätte statt. Für diese hatten die
RechtsextremistInnen mit Plakaten mit der Aufschrift „Gute Heimreise'“ geworben,
was von der Bremer Staatsanwaltschaft als volksverhetzend gewertet worden war.
Gegen diese Veranstaltung regte sich legitimerweise antifaschistischer Protest.
Zum einen sollten AnwohnerInnen mit einem Infotisch direkt gegenüber der
Gaststätte zum Zusammenhang von Rassismus und Sozialabbau informiert werden.
Dieser Infostand konnte aber nicht wie geplant stattfinden, da die ursprüngliche
Genehmigung für diesen Ort zurückgezogen wurde und der neue Auflagenbescheid
der Anmelderin erst wenige Stunden zuvor durch die Polizei ausgehändigt
wurde. Demnach war der Infotisch nur vor einem mehrere hundert Meter entfernten
Einkaufszentrum erlaubt. An dieser Stelle war es allerdings unmöglich
die direkten AnwohnerInnen der Gaststätte zu erreichen, so dass die Anmelderin
den Infostand nach kurzer Zeit vorzeitig beendete.
Zum anderen versammelten sich am 11.6. spontan AntifaschistInnen vor dem
Eingang des Veranstaltungsortes der NPD und blockierten diesen. Daraufhin
wichen die FaschistInnen in ein anderes Lokal aus. Als der neue Veranstaltungsort
bekannt wurde, zogen die AntifaschistInnen dorthin, wo es zu acht Festnahmen
auf deren Seite kam.
Im Oktober 2004 erhielt die Anmelderin des Infotisches einen Strafbefehl über
60 Tagessätze a 40 Euro. In diesem wird sie für die gesamten antifaschistischen
Aktivitäten des Tages verantwortlich gemacht. So unterschiedliche Aktionsformen
wie ein Infotisch und die Blockade eines Veranstaltungsortes, deren einzige
Gemeinsamkeit ist, sich gegen Neonazis zu richten, werden unterschiedslos zusammengeschmissen.
Es ist nicht das erste Mal, dass erfolgreicher antifaschistischer Widerstand
auf äußerst fragwürdiger rechtlicher Grundlage kriminalisiert
werden soll. Indem sie die Anmelderin des Infostandes belangt unterstellt die
Staatsanwaltschaft zudem, dass es stets „führende Köpfe“ geben
müsste und Menschen nicht selbständig und eigenverantwortlich entscheiden
könnten, gegen eine rassistische Veranstaltung aktiv zu werden.
Neben dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft kritisieren wir auch das der Polizei
an diesem Tag. Mit Platzverweisen, Schlagstockeinsatz, dem Kassieren von
Transparenten und acht Festnahmen von AntifaschistInnen ermöglichten die Einsatzkräfte
einen weitgehend reibungslosen Ablauf der Neonazi-Veranstaltung.
Ein derartiges Vorgehen von Ermittlungsbehörden und Justiz zielt nie nur
auf die unmittelbar davon Betroffenen, sondern soll auf jeglichen antifaschistischen
Widerstand abschreckend wirken. Legitimer Protest gegen rassistische und antisemitische
Umtriebe soll damit noch bevor er sich artikulieren kann im Keim erstickt werden.
In den Strafbefehl flossen aber nicht nur die Ermittlungen der Polizei, sondern
auch eine Strafanzeige von Roland Wuttke ein. Wuttke kann als rechter Multifunktionär
bezeichnet werden. Er ist nicht nur in Augsburg im rechten Wahlbündnis „Augsburger
Bündnis – Nationale Opposition“ aktiv, sondern auch bei „Demokratie
Direkt“ in München und unterhielt Kontakte zum mutmaßlichen
Rechts-Terroristen Martin Wiese von der „Kameradschaft Süd“.
Sich als brave BürgerInnen darzustellen und Anzeigen gegen alles, was
sich nur irgendwie anzeigen lässt zu stellen, ist eine Taktik, die FaschistInnen
in Süddeutschland seit einiger Zeit anwenden. So stellten Neonazis am
Rande ihres Aufmarsches am 9.10. in Augsburg Anzeigen gegen protestierende
AntifaschistInnen wegen Beleidigung. Ähnliches ist aus München bekannt.
Damit sollen antifaschistische Aktivitäten in der Öffentlichkeit
diskreditiert und antifaschistisch denkende Menschen eingeschüchtert werden.
Wie wenig sich die Rechten dabei manchmal an Fakten halten, zeigt ein Artikel
in der Oktoberausgabe der Zeitung „Neues Schwaben – Oppositionelle
Meinungen und Meldungen aus Augsburg und Schwaben“. Dieses kann als Organ
des o.g. „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“ bezeichnet
werden. Als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Redaktionsmitglied
fungiert wiederum Roland Wuttke. In diesem Artikel der Oktoberausgabe 2004
wird behauptet, in der Nacht zum 12.September hätte ein Anschlag auf eben
die Gaststätte stattgefunden, welche im Juni als Ausweichort für
die NPD-Veranstaltung gedient hatte: „Jetzt sieht es ganz danach aus,
als ob der linke Nachwuchs das Abfackeln von Häusern als „demokratischen
Widerstand“ gegen nationale Bürger für sich entdeckt hätte“ wird
ohne jegliche Anhaltspunkte geschlussfolgert.
Unserer Meinung nach ist der Strafbefehl gegen die Anmelderin des Infostandes haltlos und dient einzig und allein der Einschüchterung und Kriminalisierung notwendigen und legitimen Protests gegen neofaschistische Aktivitäten. Darum fordern wir die sofortige Rücknahme des Strafbefehls und die Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen im Zusammenhang mit den Aktionen gegen die NPD-Veranstaltung am 11.6. und den Nazi-Aufmarsch am 9.10.!
RH Augsburg