Die
Provokationen der NPD im sächsischen
Landtag anlässlich 60. Jahrestages der Befreiung des
Konzentrationslagers Auschwitz waren Anlass für eine
heftige Diskussion im demokratischen Spektrum über Maßnahmen
gegen die erstarkenden Faschisten. Hinzu kamen Äußerungen
der NPD im Vorfeld des Gedenkens der Bombardierung Dresdens,
die in dem unsäglichen Begriff „Bomben-Holocaust“ gipfelten.
Ferner steht die Absicht der Faschisten an, gegen den 8.
Mai als Tag der Befreiung vom Faschismus zu marschieren – und
zwar am neuen Holocaust-Mahnmahl in Berlin und am Brandenburger
Tor. NPD-Chef Voigt: „Wir empfinden den 8. Mai
nicht als Tag der Befreiung, sondern als Besetzung.“
Die Debatte im politischen Spektrum
ist kompliziert. Immer nachdrücklicher wird die Forderung
nach einem erneuten Verbotsantrag gegen die NPD erhoben.
Parallel wird eine Verschärfung des Versammlungsrechts
nicht nur erwogen, sondern von der Bundesregierung konkret
vorbereitet. Ferner werden verschiedene Möglichkeiten
diskutiert, wie die Faschisten am 8. Mai vor allem in Berlin
durch eine Einschränkung
des Demonstrationsrechts gestoppt werden können. Die
politische Klasse fürchtet um das Ansehen der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland.
Daneben gibt es die ernst zu nehmende
Position, die bestehende Rechtslage sei ausreichend, um
den Faschisten beizukommen, sie müsse nur ausgeschöpft werden. Ergänzend
wird auch vertreten, der Neofaschismus müsse vor allem
politisch bekämpft und geächtet werden. Das Instrumentarium
reicht hier von Zivilcourage und kommunaler Arbeit bis zu
sozialer Gerechtigkeit, Bildung und Abstandnahme vom Gedanken
deutscher Leitkultur.
Wir wollen diese Positionen in erster
Linie referieren, also aufbereiten für eine Diskussion, ohne uns vorschnell
festzulegen. Besonderen Wert legen wir allerdings auf die
kommunalen Möglichkeiten, gegen faschistische Aktivitäten
Front zu machen – gerade auch auf Basis der bestehenden
Rechtslage und Rechtsprechung. Deshalb ist der erste Teil
unserer Untersuchung vor allem auch diesem Thema gewidmet.
Ein zwei Folgebeiträgen wollen wir auf ein erneutes
NPD-Verbot und die Verschärfung des Demonstrationsrechts
eingehen.
Das juristische Instrumentarium gegen faschistische Propaganda – Welche
Entwicklungen gibt es?
Teil 1: Verfassung, Strafrecht, Versammlungsgesetz
- Die Versammlungsfreiheit
- Rechtsprechung von Oberverwaltungsgericht
NRW und Bundesverfassungsgericht
- Meinungsfreiheit
- Änderung
der Rechtsprechung des BVerfG
- Strafgesetze ändern?
- Grundgesetz ändern?
- Änderung
des Versammlungsgesetzes sinnvoll?
- Neue Richter – neue Entscheidungen
- Für ein Verbot rechtsextremer
Demonstrationen durch die Kommune!
- NPD-Demonstration Bochum „Stoppt den Synagogenbau…“
- NO-Demonstration Augsburg „Gegen
Sozialabbau und Fremdbestimmung“
- NPD-Demonstration Berlin „Keine
islamistischen Zentren…“
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