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| Freispruch für Augsburger Antifaschistin
In der Verhandlung am 27.04.2005 gegen eine Antifaschistin wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht gab es einen Freispruch. Die Antifaschistin hatte einen Strafbefehl erhalten mit der Begründung, sie sei als Anmelderin eines Infotisches verantwortlich für eine Protestaktion gegen eine NPD-Veranstaltung (wir berichteten am 05.01.2005). Der Strafbefehl erging auf Grund einer Anzeige von Harald Wuttke, jetzt NPD-Vorsitzender in München und einer Anzeige vermutlich von der Polizei. Ungefähr 20 bis 25 solidarische AntifaschistInnnen nahmen als Zuschauer am Prozesstermin teil. Zwei Nazis waren auch anwesend. Einer trug sogar ein T-Shirt mit markantem Aufdruck! Zur Verhandlung Der einzige Zeuge war ein Herr Dobler vom Staatsschutz.
Bei der Beweisaufnahme brachte er vor, dass der Aufruf zur Gegenaktion
gegen die NPD-Veranstaltung seitens des Staats aus dem Internet entnommen
wurde. Als Initiator sei jedoch keine „Person“ feststellbar
gewesen. Der Infotisch sei auf Grund einer Beanstandung durch die Polizei
von der Stadt Augsburg an einen anderen Platz verlegt worden. Vor dem
Rheingold hätten sich 50 bis 60 Personen versammelt. Diese hätten
einen „massiven Block“ gebildet, so dass „keine Chance
bestanden hätte“ für die NPD, die Veranstaltung durchzuführen
(zum Vorwurf „massiver Block“ siehe unsere Bildberichterstattung
vom 11.06.2004, außerdem hier der Hinweis, dass die Gaststätte
Rheingold vom Wirt nicht für die Faschisten geöffnet worden
war). Nach dieser Zeugenaussage wurde die Beweisaufnahme vom Richter geschlossen. Der Staatsanwalt wiederholte die Anklage und stellte
fest: 50 bis 60 Personen hätten sich vor dem „Rheingold“ versammelt.
Ein „Chef” oder Initiator der Versammlung sei nicht feststellbar.
Die Anwesenheit der Angeklagten vor Ort sei nicht feststellbar. Der
Aufruf aus dem Internet sei kein Tatnachweis. Der Rechtsanwalt der Antifaschistin beantragte ebenfalls Freispruch. Der Richter verkündete folgendes Urteil: Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die AntifaschistInnen im Saal begrüßten das Urteil mit Applaus. Kommentar: Insbesondere das Verhalten des Polizeizeugen lässt uns doch nachdenken. Wie die Mitglieder einer faschistischen Organisation wie die NPD als „Tagungsteilnehmer“ dargestellt werden, denen der Zugang zu ihrem „Tagungslokal“ ermöglicht werden muss, damit sie dort ihr rassistisches, fremdenfeindliches Gedankengut pflegen können, entbehrt jeglichen weiteren Kommentars. Nicht verhehlen wollen wir eine gewisse Genugtuung, dass unsere Solidaritätskampagne erstens eine breite Resonanz erfahren hat und letzten Endes auch erfolgreich war. Siehe dazu die Protesterklärung der VVN und die Unterstützer http://www.forumaugsburg.de/s_3themen/Antifa/050105_strafbefehl/index.htm Siehe auch unsere Berichterstattung: Artikel drucken »»
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