In der Verhandlung am 27.04.2005 gegen eine Antifaschistin wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht gab es einen Freispruch.
Die Antifaschistin hatte einen Strafbefehl erhalten mit der Begründung, sie sei als Anmelderin eines Infotisches verantwortlich für eine Protestaktion gegen eine NPD-Veranstaltung (wir berichteten am 05.01.2005). Der Strafbefehl erging auf Grund einer Anzeige von Harald Wuttke, jetzt NPD-Vorsitzender in München und einer Anzeige vermutlich von der Polizei.
Ungefähr 20 bis 25 solidarische AntifaschistInnnen nahmen als Zuschauer am Prozesstermin teil. Zwei Nazis waren auch anwesend. Einer trug sogar ein T-Shirt mit markantem Aufdruck!
Zur Verhandlung
Der einzige Zeuge war ein Herr Dobler vom Staatsschutz. Bei der
Beweisaufnahme brachte er vor, dass der Aufruf zur Gegenaktion gegen die NPD-Veranstaltung
seitens des Staats aus dem Internet entnommen wurde. Als Initiator sei jedoch
keine „Person“ feststellbar gewesen. Der Infotisch sei auf Grund
einer Beanstandung durch die Polizei von der Stadt Augsburg an einen anderen
Platz verlegt worden. Vor dem Rheingold hätten sich 50 bis 60 Personen
versammelt. Diese hätten einen „massiven Block“ gebildet,
so dass „keine Chance bestanden hätte“ für die NPD, die
Veranstaltung durchzuführen (zum Vorwurf „massiver Block“ siehe
unsere Bildberichterstattung vom 11.06.2004, außerdem hier der Hinweis,
dass die Gaststätte Rheingold vom Wirt nicht für die Faschisten geöffnet
worden war).
Dobler selbst sehe die Angeklagte zum ersten Mal. Die Nachfrage
des Richters, ob der Zeuge feststellen könne, wer Leiter der Versammlung
gewesen sei, wurde von ihm verneint.
Allerdings legte der Zeuge Wert darauf, ausdrücklich darauf hinzuweisen,
dass ein Infotisch gegenüber einer „Tagungsstätte“ nicht „normal“ sei.
Er wies auch verstärkt darauf hin, dass der Infotisch gar nicht stattgefunden
habe, weder in der Prinzstraße noch am Willi-Brandt-Platz. Dies sei durch
eine Polizeistreife bestätigt worden.
Nach dieser Zeugenaussage wurde die Beweisaufnahme vom Richter geschlossen.
Der Staatsanwalt wiederholte die Anklage und stellte fest: 50
bis 60 Personen hätten sich vor dem „Rheingold“ versammelt.
Ein „Chef” oder Initiator der Versammlung sei nicht feststellbar.
Die Anwesenheit der Angeklagten vor Ort sei nicht feststellbar. Der Aufruf
aus dem Internet sei kein Tatnachweis.
– und beantragte Freispruch.
Der Rechtsanwalt der Antifaschistin beantragte ebenfalls Freispruch.
Die Antifaschistin erhielt das letzte Wort und sagte (auf Anraten ihres Anwalts)
nichts.
Der Richter verkündete folgendes Urteil:
Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens
trägt die Staatskasse.
Die Begründung lautete etwa so:
Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz liege nicht vor, da kein Zusammenhang
zwischen dem Infotisch und der Versammlung festgestellt werden konnte. Die
Prüfung weiterer Rechtsfragen (z.B. Art. 5 Grundgesetz – Meinungsfreiheit)
scheitere daran, dass es keinen „Veranstalter“ gebe.
Die AntifaschistInnen im Saal begrüßten das Urteil mit Applaus.
Kommentar:
So sehr uns der Freispruch auch freut – es ist einfach unglaublich, mit
welchen fadenscheinigen Begründungen hier seitens des Staats „angeklagt“ wurde.
Wenn sogar die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert, warum kommt
es dann überhaupt erst zum Strafbefehl? Immerhin hat der Staatsanwalt
zu prüfen, ob der Staat ein Interesse an der weiteren Verfolgung der Anzeigen
hat, bevor das Verfahren eingeleitet wird.
Es sollte also doch wieder mal nur die „Staatsmacht“ vorgeführt
werden – zur Abschreckung für alle, die sich den Nazis auf der Straße
entgegenstellen wollen und sich trauen.
Insbesondere das Verhalten des Polizeizeugen lässt uns doch nachdenken. Wie die Mitglieder einer faschistischen Organisation wie die NPD als „Tagungsteilnehmer“ dargestellt werden, denen der Zugang zu ihrem „Tagungslokal“ ermöglicht werden muss, damit sie dort ihr rassistisches, fremdenfeindliches Gedankengut pflegen können, entbehrt jeglichen weiteren Kommentars.
Nicht verhehlen wollen wir eine gewisse Genugtuung, dass unsere Solidaritätskampagne erstens eine breite Resonanz erfahren hat und letzten Endes auch erfolgreich war. Siehe dazu die Protesterklärung der VVN und die Unterstützer http://www.forumaugsburg.de/s_3themen/Antifa/050105_strafbefehl/index.htm
Siehe auch unsere Berichterstattung:
11.06.2004 » NPD-Veranstaltung
wird bekämpft – skandalöses Verhalten von Polizei, Stadt
und Presse
20.06.2004 » VVN:
Brief von Anni Pröll an den OB wegen NPD-Veranstaltung
29.06.2004 » Antwort
des OB an Anni Pröll wegen NPD-Veranstaltung