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| Im
Westen rauschen die Autos auf der B17 mit Tempo 120
vorbei. Im Osten endlose Felder, Militärgelände
schließt sich an (Tornado-Startbahn; Red.).
In der Mitte stehen, eingezäunt mit Maschendraht,
drei Containerstraßen: das Asylbewerberheim Kleinaitingen.
186 Männer aus Afrika, dem Irak und Vietnam sind
dort untergebracht. Ein Großbrand in der Nacht
zum Mittwoch zerstörte 30 Container, ein Drittel
des Heims. Brandstiftung aus Protest gegen die isolierte
Lage der Unterkunft im Kreis Augsburg und gegen das
strikte Festhalten der Behörden an der Residenzpflicht
wird als Ursache vermutet. Einen Beweis gibt es nicht.
Doch tags zuvor waren bereits Mülltonnen und ein
Autowrack in Flammen aufgegangen. Augsburger Allgemeine
20.2.2003 |
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| Im
Februar eskalierten die Proteste der Bewohner des Asyllagers
auf dem Lechfeld – und heute?
Wir
greifen die Ereignisse vom Februar/März dieses Jahres
erneut auf, weil die Situation im Asyllager Lechfeld nach
wie vor unhaltbar ist. Die Justiz hat die Revolte durch Massenverhaftungen
niedergeschlagen. Nach Monaten wurden 13 Asylbewerber aus
der Haft entlassen, bei den meisten wurde der Haftbefehl lediglich
außer Vollzug gesetzt. Zwölf Flüchtlinge sind
bis heute in Haft. Augsburger Kripo und Staatsanwaltschaft
„ermitteln“ – „eine unglaubliche Arbeit“,
so Staatsanwalt Weith. Kein Wunder, versuchen sie doch, den
Inhaftierten nicht nur Brandstiftung sondern auch „versuchten
Mord“ nachzuweisen. Ganz klar, die Afrikaner und Iraker
haben nichts anderes im Sinn, als sich selbst gegenseitig
umzubringen. Wahrscheinlich sind sie auch aus ähnlich
niedrigen Beweggründen aus ihren Heimatländern abgehauen.
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| Lebenssituation
der Flüchtlinge in der Unterkunft Lechfeld
Die nächste Verbindung zur Außenwelt ist
für nichtmotorisierte Zeitgenossen – und
das sind Asylbewerber in der Regel – der vier
km entfernte Bahnhof Kleinaitingen. Dorthin müssen
die Bewohner zu Fuss gehen, um z.B. mit dem Zug ins
Landratsamt nach Augsburg zu fahren. Die Fahrkosten
bekommen sie natürlich nicht ersetzt. Das gleiche
gilt für Besuche bei Anwälten etc. ...
Die
Lage wird verschärft durch die strikte Auslegung
der Residezpflicht. Während in anderen vergleichbaren
Regionen die Residenzpflicht so gehandhabt wird, dass
sich die Flüchtlinge mindestens im Landkreis und
der in der Mitte liegenden Großstadt aufhalten
dürfen, gilt dies hier nicht. Flüchtlinge
aus dem Landkreis dürfen sich nicht im Stadtgebiet
Augsburg aufhalten und umgekehrt. ... »»
Reportage
von Robert Hösle |
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