| Lebenssituation
der Flüchtlinge in der Unterkunft Lechfeld
Um den folgenden Bericht zu verstehen,
empfiehlt es sich zunächst eine Landkarte zur Hand zu nehmen.
Auf freier Strecke zwischen den Gemeinden Königsbrunn und Lagerlechfeld,
etwa an der Stelle, wo die B17 nach Westen schwenkt um Königsbrunn
und Haunstetten zu umfahren, liegt seit Jahren ein Containerdorf,
in dem Asylbewerber untergebracht sind. Während es früher
vorwiegend Afrikaner waren, sind es jetzt Afrikaner und Iraker.
Die nächste Verbindung zur Außenwelt ist für nichtmotorisierte
Zeitgenossen – und das sind Asylbewerber in der Regel –
der vier km entfernte Bahnhof Kleinaitingen. Dorthin müssen
die Bewohner zu Fuss gehen, um z.B. mit dem Zug ins Landratsamt
nach Augsburg zu fahren. Die Fahrkosten bekommen sie natürlich
nicht ersetzt. Das gleiche gilt für Besuche bei Anwälten
etc. Vom Landratsamt wurde in einer späteren Pressekonferenz
erwähnt, dass es regelmäßige Sprechstunden der Sozialhilfeverwaltung
gäbe und hierdurch die Behörden für die Asylbewerber
„Botengänge“ machen, um sie von den Kosten der
Bahnfahrten zum Landratsamt zu entlasten. Die Gänge zur Ausländerbehörde
sind davon unberührt. Der Caritas wurde ein Zimmer für
Beratungsgespräche zur Verfügung gestellt.
Die Lage wird verschärft durch
die strikte Auslegung der Residezpflicht. Während in anderen
vergleichbaren Regionen die Residenzpflicht so gehandhabt wird,
dass sich die Flüchtlinge mindestens im Landkreis und der in
der Mitte liegenden Großstadt aufhalten dürfen, gilt
dies hier nicht. Flüchtlinge aus dem Landkreis dürfen
sich nicht im Stadtgebiet Augsburg aufhalten und umgekehrt. Um z.B.
in die nördlichen und westlichen Teile des Landkreises mit
öffentlichen Verkehrsmittel zu kommen, ist aber eine Durchquerung
des Stadtgebietes zwingend. Bei Anwaltsbesuchen ist zumindest der
Nachweis erforderlich, alle anderen Aktivitäten sind bei Strafe
verboten. Viele Flüchtlinge werden deshalb wegen Verstößen
gegen die Residenzpflicht kriminalisiert. Die neue Stadtregierung
Augsburgs hat auf Initiative des Flüchtlingsrates versucht
den Landkreis zu einer gegenseitigen Aufhebung der Residenzpflicht
zu bewegen. Der Landrat äußerte sich gegenüber der
Landkreisausgabe der Augsburger Allgemeine sehr abfällig über
das Ansinnen. Er begründete dies auch mit einer ablehnenden
Haltung der Polizei. U.a. wurde die Prävention vor Kriminalität
als Argument genannt. Ein weiteres Argument war, „durch die
Erweiterung des Aufenthaltsbereichs werde es den Behörden schwerer
gemacht, abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückzuführen“.
(Augsburger Allgemeine 14.02.03) Die Augsburger Allgemeine recherchierte
auch nicht weiter bei Betroffenen oder Organisationen, sondern übernahm
die Erklärung des Landratsamtes.
Selbst die Teilnahme an religiösen
Veranstaltungen wird den Bewohnern verwehrt. Einige der Bewohner
der Unterkunft haben den Antrag gestellt, am Sonntag nach München
zu fahren, um einen Gottesdienst in ihrer Ausprägung zu besuchen.
Dies wurde ihnen verwehrt. Wo hier das angeblich christliche Weltbild
der staatstragenden Partei bleibt sei dahingestellt. Die Gründe
der Ablehnung sind nicht bekannt.
Nun – die Situation ist seit
Jahren so. Die Bewohner haben sich mit der – verzeihen Sie
das Wort – beschissenen Lage mehr oder weniger abgefunden.
Hierzu beigetragen hat sicherlich auch die irgendwie bei vielen
vorhandene Hoffnung auf einen irgendwie doch noch positiven Ausgang
des Asylverfahrens. In letzter Zeit hat sich die Lage jedoch zugespitzt.
Viele Gründe mögen Ursache hierfür sein:
Viele der Flüchtlinge aus dem Irak erhielten letztes Jahr relativ
schnell eine Anerkennung. Aufgrund der angespannten Lage auf dem
Wohnungs- und Arbeitsmarkt haben sie kaum Chancen aus der Unterkunft
auszuziehen. Es soll auch Unterschriftslisten an die landkreiseigene
Wohnungsbaugesellschaft geben, Asylberechtige aufzunehmen. Hierzu
trägt sicher auch die fehlende Möglichkeit der Integration
aufgrund der abgelegen Lage bei. Um einen möglichen Arbeitsplatz
zu erreichen, müssen die Flüchtlinge zunächst die
3–4 km zum Zug oder zur Nachbargemeinde Königsbrunn zu
Fuss gehen. Bereits die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch
wird hier zur Tagesreise. Eine Arbeit im Schichtbetrieb können
die Bewohner nahezu nicht aufnehmen. Zum nächsten Deutschkurs
müssen die Flüchtlinge auf dem beschriebenen Weg nach
Augsburg.
Einer Gruppe irakischer Flüchtlinge,
die Beziehungen in die nördlichen Autonomiegebiete haben, wird
vorgehalten, sie könnten ja dorthin ausreisen. Nachdem sie
nicht abgeschoben werden können, leben sie jahrelang mit dem
unsicheren Status einer Duldung. Seitens der Behörden wird
Ihnen vorgeworfen, sie könnten ja in die Autonomiezonen ausreisen.
Sie unterliegen einem strikten Arbeitsverbot und erhalten außer
Sachleistungen nur 40 Euro Taschengeld wie Asylbewerber.
Die Lage der Flüchtlinge aus Afrika ist unterschiedlich. Viele
warten seit Jahren aus eine Entscheidung. Andere befinden sich in
ähnlicher Lage, wie die aus dem Nordirak.
Die Situation hat sich irgendwie
aufgeschaukelt. Anfang Februar traten viele der zunächst 186
Bewohner in den Hungerstreik, um auf ihre Situation aufmerksam zu
machen.
Am Montag den 17. Februar fand ein Gespräch zwischen den Bewohnern,
der Regierung von Schwaben, der Ausländerbehörde und Sozialverwaltung
des Landratsamt und Helmut Stapf, Sozialarbeiter der Caritas, statt.
Der Leiter der Ausländerbehörde Rainer Schaal soll dem
Vernehmen nach in „Hirschlederner“ erschienen sein,
vielleicht um die „Leitkultur“ zu demonstrieren. Einige
der Flüchtlinge, denen es trotz der Abgeschiedenheit gelang
Deutsch zu lernen, fungierten als Übersetzter. Beobachtungen
zufolge jedoch sicher nicht als Wortführer.
Das Landratsamt verhielt sich offenbar sehr unbeweglich. „Eine
Lockerung wird es aber nach wie vor nicht geben“, erklärt
Rainer Schaal, Leiter der Abteilung öffentliche Sicherheit
und Ordnung im Landratsamt. Schaal beruft sich hier auf Landrat
Dr. Karl Vogele. Demnach werde eine Lockerung der „Residenzpflicht“
aus „Sicherheitsaspekten“ strikt abgelehnt; durch eine
Erweiterung des Aufenthaltsbereichs der Asylbewerber würde
es letztlich den Behörden schwer gemacht, abgelehnte Asylbewerber
in ihre Heimatländer zurückzuführen. Er versprach
gegenüber der Presse auf Einzelfälle einzugehen und berichtete
von einer großzügigen Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
von der Residenzpflicht in Einzelfällen. Hiervon ist den meisten
Leuten, die mit den Flüchtlingen Kontakt haben, allerdings
nichts bekannt.
In der Folge eskalierte die Situation
dann. In der Nacht von 17. auf 18. Februar brachen mehrere kleine
Brände in Müllcontainern und einem Möbellager aus.
In der darauf folgenden Nacht brach dann unter den Augen der Polizei,
die das Lager aufgrund der zugespitzten Situation überwachte,
in einem nach den Bränden vom Vortag geräumten Container
ein weiterer Brand aus. Das Ergebnis ist ein Schaden von 250 000
Euro. 26 Wohncontainer brannten nieder. Auch der Container mit dem
Büro des Sozialarbeiters.
Der Ordnungsreferent des Landratsamtes, Rainer Schaal, kündigte
nach den Bränden an, einen privaten Sicherheitsdienst zu engagieren.
Das sei zum Schutz der Bewohner nötig. Andererseits wisse er
natürlich auch, „wie das auf die Bewohner wirken wird“.
Der Sicherheitsdienst ist inzwischen beauftragt.
Die Ursache des Brandes ist noch nicht geklärt. Polizei und
Landratsamt gehen jedoch von einer Brandstiftung durch einige der
aufgebrachten Bewohner aus. Deshalb wurden auch 12 Personen festgenommen.
Dem Vernehmen nach soll auch der Übersetzer aus dem Gespräch
unter ihnen sein. Inwieweit es sich hier um gerechtfertigte Beschuldigung,
um überstürzte Handlungen aus Erfolgsdruck oder lediglich
um eine Warnung an andere Bewohner handelt, ist noch nicht geklärt.
Der erwähnte Übersetzer sei aufgrund seiner Persönlichkeit
kaum zu Brandstiftungen etc. in der Lage. Auch ist zu Bedenken,
dass der zweite Brand ausbrach, als die Polizei im Lager war. In
einem Artikel über das Thema berichtete die Landkreisausgabe
der Augsburger Allgemeinen von einem anderen Brand in der Region.
Der unbedarfte Leser könnte einen sicher nicht vorhanden Zusammenhang
ausmachen. Sicher ist Brandstiftung kein Weg der politischen Auseinandersetzung.
Am Ende einer Pressekonferenz wurde vom Chef der Polizeidirektion
Augsburg Klaus Waltrich befürchtet, dass die Brände den
Unmut der Bevölkerung heraufbeschwören könnten. „Haben
wir das Geld, um eine Viertelmillion abfackeln zu lassen?“
Er kündigte jedoch an derartiges zu verhindern.
Für
Verwirrung sorgte auch ein unkorrekt zitiertes Interview mit Sozialarbeiter
Helmut Stapf von der Caritas. Er forderte generell, dass diese Menschen,
auch die Abgelehnten, die grundgesetzlich festgelegte Würde
und den Schutz der Persönlichkeit haben müssen. Zitiert
wurde er wie folgt: „Diese Menschen sind ohne Perspektive,
irgendwo in den Genuss der Menschenrechte oder unseres Grundgesetzes
zu kommen.“ (s.u.) Der Pressesprecher des Landratsamts antwortete
hierauf scharf mit allgemeinen Auslassungen über das Asylrecht.
(»»)
Robert
Hösle
Die
Reportage wurde Ende Februar 2003 für für Radio Lora geschrieben
Augsburger
Allgemeine 22.02.2003
Moralische
Pflicht für Asylsuchende
Kleinaitingen/Augsburg (pit). In einer Presseerklärung
zu unserem gestrigen Artikel „Stapf: Asylkrise hat mit Irakkrise
zu tun“ hat das Landratsamt Augsburg unter anderem dem Eindruck
widersprochen, die Bewohner des Asylbewerberheims würden nicht
entsprechend dem Grundgesetz oder der Menschenrechte behandelt.
Nach Ansicht von Pressesprecher Volker Ellerkmann wäre dies
aus der Aussage des Betreuers der Caritas auf dem Lechfeld, Helmut
Stapf, herauszulesen.
Stapf hatte über Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft Lechfeld,
bei denen der Ausländerbehörde die Abschiebung nicht gelingt,
gesagt: „Diese Menschen sind ohne Perspektive, irgendwo in
den Genuss der Menschenrechte oder unseres Grundgesetzes zu kommen“.
Und er fürchte „Gewalt aus dem Erleben von Ohnmacht“.
Dies löst laut Ellerkmann bei den Verantwortlichen im Landratsamt
„Befremden und Kopfschütteln“ aus.
Die Ausländerbehörde stelle hierzu nämlich fest:
„Jeder abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber hat
nicht nur eine Perspektive in seinem Heimatland, sondern sogar die
moralische Pflicht, sein Leben dort selbst in die Hand zu nehmen.“
Zweitens betont der Pressesprecher des Landratsamtes: „Alle
abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber werden von den
deutschen Behörden selbstverständlich entsprechend der
Menschenrechte und des Grundgesetzes behandelt.“
Die Aussage des Sozialbetreuers, so der Eindruck im Landramtsamt,
würde suggerieren, dass dies nicht der Fall sei. Diesen Eindruck
hatte Stapf allerdings in seinem Interview nicht erweckt. Seine
Aussagen bezogen sich auf das Ziel der Asylsuchenden, in einem Land
mit Wohlstand und Grundgesetz beziehungsweise mit Menschenrechten
unterzukommen, und auf ihre Perspektive nach der Ablehnung ihres
Asylantrags.
Asylbewerber selbst gefordert
Dazu das Landratsamt: „Eine Abschiebung in ein Land, in dem
die Menschenrechtskonvention nicht beachtet wird, ist nicht zulässig.
Ob ein solches Abschiebungshindernis vorliegt, wird in einem rechtsstaatlichen
Verfahren - nicht vom Landratsamt - festgestellt.“
Die Abschiebung eines abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbers
in ein Land, das diesen nicht als eigenen Staatsbürger anerkennt
oder schlicht nicht einreisen lässt, sei nicht möglich.
Hier sei der abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber selbst
gefordert, „sein wahres Herkunftsland zu offenbaren, wenn
schon die Identität fragwürdig ist und Ausweispapiere
zumeist fehlen“.
Auch die Befürchtung Stapfs, es könnte „aus Ohnmacht“
zu weiteren Taten im Asylbewerberheim kommen, widerspricht das Landratsamt:
„Die Ablehnung eines Asylantrages in einem rechtsstaatlichen
Verfahren und die gesetzmäßige Behandlung durch die Ausländerbehörde
als „Erleben von Ohnmacht“ zu bezeichnen und damit Gewalttaten
zu erklären, widerspricht dem Prinzip des demokratischen Rechtsstaates
nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Das
Gewaltmonopol liegt beim Staat. Öffentlich zu erläutern,
warum weitere Gewalt zu befürchten ist, wirkt wie eine Entschuldigung
von Verbrechen und ist daher völlig inakzeptabel.“
Zu den verschiedenen von dieser Zeitung zitierten Aussagen zur Mobilität
der Asylbewerber ergänzte Ellerkmann gestern: Wer behaupte,
angeblicher Geldmangel schränke die Mobilität der Bewohner
der Gemeinschaftsunterkunft Lechfeld ein, kenne die Tatsachen nicht.
„Allein im heutigen Posteinlauf der Ausländerbehörde
befinden sich zwei Meldungen: Die Überstellung eines Bewohners
der Asylunterkunft Kleinaitingen aus England und eine Aufgriffsmeldung
über einen betrunkenen Heimbewohner (2,89 Promille) in Ulm.“
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