Demonstration gegen den bevorstehenden
Krieg gegen den Irak
Bei der Demonstration
der Augsburger Friedensinitiative am 25.01.03 beteiligten sich ca. 650
Menschen. Diese Größenordnung ist für Augsburg sehr beachtlich.
Aufgerufen hatten u.a. auch der DGB und die KVs der Grünen Augsburg
Stadt und Land. Wenn sich auch Grüne-Stadt nicht dem Aufruf anschließen
konnten, da darin von einem Angriffskrieg die Rede war. Alle Reden finden
sich demnächst bei der AFI http://www.augsburger-friedensinitiative.de.
Hier die Rede der Vertreterin des Forum solidarisches und friedliches
Augsburg
Liebe Friedensaktivistinnen
und Friedensaktivisten,
ich spreche hier für
das Forum „friedliches und solidarisches Augsburg“. Dieses
Forum hat sich nach der letzten Kommunalwahl in Augsburg gegründet,
um ein „Forum“ zu sein für linke Politik am Ort. Zu den
Trägerorganisationen gehören:
ATIF (Konföderation der türkischen ArbeiterInnen in Deutschland)
Augsburger Friedensinitiative AFI
Bund für Geistesfreiheit
Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
Frauenprojektehaus und Frauenbücherei
Internationales Kulturzentrum IKZ
PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus)
VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes)
Zu unseren kommunalpolitischen
Zielen gehört:
die Förderung von Rüstungskonversion
keine Werbung für Militär und Bundeswehr an den Schulen
keine öffentlichen Plätze für militärische Aufmärsche
und Gelöbnisse
keine weitere Ansiedlung von Rüstungsbetrieben in Augsburg
Seit kurzem gibt es
Bestrebungen in der EU, die Macht der Regierungen zu stärken und
das Parlament zu schwächen. Denn genau darauf zielen die Vorschläge
Chiracs und Schröders ab. Stellt sich die Frage warum? und was hat
das für Auswirkungen insbesondere für uns, die Friedensbewegung.
Hier möchte ich etwas näher auf die Arbeit von Menschen eingehen,
die im Europaparlament sitzen. Als Beispiel Sylvia Ivonne Kaufmann, die
für die PDS in das Europäische Parlament gewählt wurde.
Sie ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Verteidigung“, zu der
sie selbst sagt, diese Arbeitsgruppe dürfte eigentlich gar nicht
„Verteidigung“ heißen, denn die territoriale Landesverteidigung
der EU sei bisher nur Thema am Rande, treffender wäre die Bezeichnung
AG „Out of Area-Einsätze“.
In ihrer Rede
auf dem Friedensratschlag im Dezember 2002 führt sie näher
aus:
Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird in der
EU fast aus schließlich militärisch definiert, zivile Konfliktbearbeitungsstrategien
und Konfliktprävention hingegen sind absolut nachgeordnet. Auch eine
klare Verpflichtung der EU auf Abrüstung, Konversion und Rüstungskontrolle
sucht man oder frau vergebens.
Dies macht es erforderlich, von dem militärisch dominierten Sicherheitskonzept
auf ein ziviles Sicherheitssystem überzugehen, das die wirtschaftlichen,
sozialen, ökologischen, ethnischen und kulturellen Ursachen von Konflikten
berücksichtigt. Es muss einen präventiven Ansatz verfolgen,
um die Ursachen vorhersehbarer und akuter Konfliktsituationen in und außerhalb
Europas entschlossen zu bekämpfen, bevor sie in bewaffnete Gewalt
umschlagen. Zu den entscheidenden Aspekten der Krisenverhütung gehören
. die Beseitigung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte,
. Stärkung der Demokratie,
. Schutz der Menschenrechte sowie der Minderheitenrechte in Europa und
weltweit.
Deshalb hat sie vorgeschlagen, folgende Bestimmungen in den Verfassungsvertrag
aufzunehmen:
1. Verfassungsrechtliche
Verpflichtung zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Konversion.
hierzu gehört auch:
Aufnahme einer vertraglichen Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten auf
strukturelle Nichtangriffsfähigkeit ihrer militärischen Kapazitäten
und ein
Vertraglich fixiertes Verbot der Herstellung, Lagerung und Anwendung von
ABC-Waffen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
2. Vertragliche Fixierung eines europäischen Pakts für degressive
Militärausgaben der Mitgliedstaaten.
3. Einrichtung einer europäischen Agentur für Rüstungskontrolle.
4. Einrichtung eines europäischen Amtes für Abrüstung und
Rüstungskonversion.
5. Vertragliche Festschreibung eines Europäischen Programms für
Konversion und Beschäftigung und Einrichtung eines Europäischen
Konversionsfonds.
Soweit Sylvia Ivonne
Kaufmann. Warum habe ich nun diese Frau so ausführlich zitiert? Ich
will damit deutliche machen: es gibt auch innerhalb des europäischen
Parlaments Menschen, die sehr wohl an einer Friedensmacht Europa arbeiten.
Allerdings verstehen diese etwas anderes darunter als den weiteren Ausbau
der NATO Kapazitäten.
Nun zu einem anderen
Aspekt, der mir in der Vorbereitung zu dieser Demonstration aufgefallen
ist. In dem Aufruf der Friedensinitiative heißt es: Ein Krieg gegen
den Irak ist ein Angriffskrieg, der gegen jede menschliche Vernunft und
gegen das Völkerrecht verstößt. Begründet wird dies
u.a. mit den garantierten Überflugsrechten und der Nutzung der US-Militärstützpunkte
hier.
Der außenpolitische
Sprecher des PDS-Parteivorstandes, Gehrcke, hat inzwischen gegen den Bundeskanzler,
Gerhard Schröder, eine Strafanzeige wegen Verletzung des § 80
StGB „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ beim Generalbundesanwalt
gestellt.
Die Begründung des Strafantrags
wurde von der rechtspolitischen Sprecherin der PDS Evelyn Kenzler ausgearbeitet.
Darin heißt es:
Art. 26 GG (Abs.1)
„Verbot des Angriffskrieges“ lautet:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,
das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere
die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu
stellen.“
Im 2+4 Vertrag bekräftigen
die beiden deutschen Regierungen „dass von deutschem Boden nur Frieden
ausgehen wird“.
Die vom Bundeskanzler zugesicherte Bewegungsfreiheit der USA in Deutschland
für die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskriegs gegen
den Irak und die personelle Beteiligung an AWACS-Einsätzen bedeutet,
dass von deutschem Boden wieder Krieg ausgeht. Das ist eine schwere Verletzung
des 2+4-Vertrages.
§ 80 Strafgesetzbuch
Er lautet:
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes),
an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet
und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland
herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe
nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Die Zusicherung des Bundeskanzlers zur mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung
der Bundesrepublik Deutschland an einem Militärschlag gegen den Irak
stellt eine solche Vorbereitungshandlung i. S. des § 80 StGB dar.
Bei der Beurteilung
„beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an der Vorbereitung
eines Angriffskrieges“ ist die Agressionsdefinition der UNO (Resolution
der Generalversammlung (Art.3) vom 14.12.1974) heranzuziehen. Hiernach
gilt als Angriffshandlung auch:
„die Handlung eines Staates, die in der Duldung besteht, dass sein
Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt
hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung
gegen einen dritten Staat zu begehen“.
„Völkerrechtswidrig handelt freilich nicht nur der Aggressor,
sondern auch derjenige Staat, der einem Aggressor hilft, etwa indem er
auf seinem Hoheitsgebiet dessen kriegsrelevante Aktionen duldet oder gar
unterstützt.“ (vgl. Dieter
Deiseroth, Am Abgrund des Verfassungsbruchs, Frankfurter Rundschau
vom 11.09.02)
Man sieht also, wenn
der Bundeskanzler meint, „es sei selbstverständlich, dass die
Bewegungsfreiheit unserer Freunde nicht eingeschränkt würde“,
dann könnte das juristisch gesehen auch Folgen haben.
In diesem Zusammenhang
weise ich auch auf folgende Aktion der DFG/VK hin:
Die Deutsche Friedensgesellschaft meint:
Auch die indirekte Unterstützung, z.B. durch den Einsatz deutscher
Soldaten in den AWACS-Flugzeugen oder durch die Genehmigung von Überflugrechten,
sei eine Kriegsbeteiligung Deutschlands.
Deshalb: Nicht jammern,
sondern klagen! „Gehen Sie zur nächsten Polizeistation und
stellen Sie Strafanzeige gegen den Bundeskanzler!“
Auf der homepage
der DFG/VK gibt es nähere Informationen.
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