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Rede
des Bundes für Geistesfreiheit Bayern
im Bayerischen Rundfunk
Gedanken
zum 1. Mai 2003
Als regelmäßiger
Besucher der Mai-Kundgebungen fiel mir in den letzten Jahren auf,
dass die Arbeitnehmerbewegung verstärkte Aufmerksamkeit von
Seiten der beiden Großkirchen erfährt. So ist zu beobachten,
dass sogenannte „Betriebsseelsorger“ auf gewerkschaftlichen
Veranstaltungen auftauchen und sogar – wie letztes Jahr in
Augsburg – als Hauptredner der Mai-Kundgebung auftreten. Aber
auch in den Betrieben, etwa bei größeren Kündigungswellen
bieten Betriebsseelsorger ihre Hilfe durch beratenden oder seelsorgerischen
Beistand an. Von manchen Gewerkschaftern wird dieser kirchliche
Beistand geschätzt und die Betriebsseelsorger als Verbündete
der Arbeitnehmer gelobt.
Als Beobachter innerkirchlicher Vorgänge reibe ich mir verwundert
die Augen! Sind es denn nicht gerade die Kirchen, die in ihren eigenen
Betrieben unter Berufung auf den Tendenzschutz nahezu sämtliche
Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt haben – Rechte,
die selbst Kleinbetriebe ihren Mitarbeitern einräumen müssen?
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