Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 288 B, Sheridan-Kaserne
Die Halle 116 als ehemaliges KZ-Außenlager sollte als Denkort besser abgesichert werden
Noch bis 21. September Stellungnahmen von Bürgern möglich
Peter Feininger
17.9.2018
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Die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 288 B „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges“ löst in bestimmten Kreisen erneut Besorgnis aus. Denn der Bebauungsplan umfasst auch das Gebäude Nr. 116, das gegen Ende des Dritten Reichs als Außenlager des KZ Dachau diente. Seit knapp 20 Jahren kämpfen Engagierte darum, dass dieses Gebäude erhalten bleibt und zum Denkort wird. Die Beschlusslage nach der Stadtratssitzung am 25. Oktober 2017 ist folgende ():
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umgriff des BP Nr. 288 B „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges“ (2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss) – entgegen der Beschlussvorlage BSV/17/00838 – um den Bereich des Gebäudes Nr. 116 einschließlich der Freiflächen zu erweitern. Dabei ist der östliche Kopfbau mit zwei Schotten als Gemeinbedarfsfläche mit kultureller Zweckbindung festzusetzen. Der übrige westliche Gebäudeteil ist als Gewerbegebiet (GE), in dem kulturelle und soziale Nutzungen ausnahmeweise ebenfalls zulässig sind, festzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Würdigung der im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung zum Entwurf des BP Nr. 288 B „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges“ eingegangenen Stellungnahme sowie den Entwurf des BP Nr. 288 B „SheridanKaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges“ einschließlich der Gutachten und sonstigen einschlägigen Planunterlagen vor der Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung entsprechend Punkt 1 anzupassen.“
Dieser Beschluss war umkämpft. Nur auf Intervention der Bürgeraktion Pfersee und StadträtInnen, die sich anschlossen, konnte erreicht werden, dass die Halle 116 nicht ganz aus dem Bebauungsplan herausfiel und wenigstens der östliche Kopfbau mit zwei Schotten als Gemeinbedarfsfläche definiert wurde.
Auf dieser Basis findet nun die zweite Auslegung des Bebauungsplans 288 B statt. Noch bis diesen Freitag, 21. September, können Stellungnahmen auch aus der Bürgerschaft abgegeben werden. Alle Planunterlagen finden sich hier zur Einsicht http://stadtplanung.augsburg.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/auslegungen/
Stellungnahmen können schriftlich beim Stadtplanungsamt eingereicht werden oder über ein online-Formular https://formular-service.augsburg.de/intelliform/forms/stadt_augsburg/extern/610/extern/610/
stellungnahme_beteiligung_7/index
Eine Verbesserung des Abschnitts zur Halle 116 im Entwurf des Bebauungsplans ist dringend geboten. Die Definition einer Gemeinbedarfsfläche sollte auf die gesamte Halle 116 erstreckt werden, sodass sie ausschließlich für soziale und kulturelle Zwecke – auch eben als historischer, antifaschistischer Gedenkort – genutzt werden kann und eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.

Abbildung 1: Aufstellung Bebauungsplan Nr. 288 B „Sheridan-Kaserne, Teilbereich östlich des Nestackerweges“, Planzeichnung, Entwurf 10.7.2018, Ausschnitt Gebäude 116, Ecke Max-Josef-Metzger-Straße / Karl-Nolan-Straße
Abbildung 1 zeigt das Gebäude 116 als Ausschnitt im Bebauungsplan. Der rosa Rahmen mit den schwarzen Punkten zeigt den Gemeinbedarfsbereich mit dem „Lernort Frieden“, der nicht einmal ein Drittel der Gesamtfläche ausmacht. Die rot gestrichelte Linie, die fast den gesamten Komplex einsäumt, ist als TGa gekennzeichnet, also als Fläche für Tiefgaragen. Vor allem auch dies löst bei den Engagierten Beunruhigung aus. Die innere durchgehend blaue Linie bezeichnet die Baugrenze für Anbauten etc. Wir erläutern das weiter unten anhand einer Aussage der AnsprechpartnerIn im Stadtplanungsamt, Ursula Steude.
Zunächst sei hier noch eine Art Mustervorschlag für eine Stellungnahme an das Stadtplanungsamt zum Bebauungsplan 288 B veröffentlicht. Er stammt von der Initiative Denkort Halle 116 und lag auch bei der Ausstellung zum Tag des offenen Denkmals am 9. September in der Halle 116 aus, wo er auf viel Interesse stieß:
Formulierungsvorschlag für eine Stellungnahme zum Bebauungsplan 288 b Sheridan
An
Stadt Augsburg – Stadtplanungsamt
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Zu diesem Bebauungsplan rege ich an, die gesamte Fläche des sogenannten Gebäudes 116 (ehemaliges KZ-Außenlager) und seines Vorfeldes als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen:
Begründung
Die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche würdigt die Geschichte des Gebäudes und lässt vielfältige Nutzungen zu, die zum Gebäude und seiner Geschichte passen.
Die Ausweisung eines größeren Gebäudeteiles als Gewerbefläche passt nicht zu den Zielen, die im Übrigen auch der Stadtrat formuliert hat. Laut Stadtrat soll die Stadt das Gebäude erwerben und einen Teil davon als Denk- und Friedensort entwickeln. Die Gewerbefläche ermöglicht aber auch eine kommerzielle Nutzung durch einen privaten Investor, die diesen Zielen entgegensteht.
Die Stadt sollte aber die einmalige Chance, hier einen Denk- und Erinnerungsort in einer entsprechenden Umgebung zu schaffen, nicht vergeben.
Deshalb ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche in diesem Bereich dringend nötig.
Aus dem Textteil des Bebauungsplans ...
Die Stadt Augsburg erläutert im Textteil des ausgelegten Bebauungsplans auf Seite 31 unten ():
„Ein wesentliches Ziel des rechtsverbindlichen BP Nr. 288 war auch, dass für das Gebäude 116 zwischen Karl-Nolan-Straße und Grasiger Weg (Baufeld 17-1 und 17-2) als typisches Zeugnis der militärischen Architektur des NS-Regimes und seiner kurzen Zeit währenden Nutzung als ehemaliges Außenlager für das KZ Dachau eine angemessene Folgenutzung ermöglicht wird. Um für den östlichen Kopfbau einschließlich von zwei unmittelbar angrenzenden Hallen eine künftige Nutzung als ‚Lernort Frieden‘ planungsrechtlich sicherzustellen zu können, wird dieser Teilbereich des Gebäudes 116 (Baufeld 17-2) als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ im BP Nr. 288 B festgesetzt. Die Stadt Augsburg möchte das Gebäude künftig übernehmen und nach Möglichkeit in der bisherigen Ausprägung erhalten. Die gewählten Festsetzungen ermöglichen sowohl den Erhalt des Gebäudes, als auch Umbau- und Ausbaumaßnahmen am Gebäudebestand.“
… und Erläuterungen aus dem Stadtplanungsamt
Frau Steude, die beim Stadtplanungsamt für den Bebauungsplan Halle 116 zuständig ist, hat auf die Frage der Initiative nach der eingezeichneten Tiefgarage sowie der Aufteilung der Halle in gewerbliche und kulturelle Nutzung in der Planzeichnung Folgendes geantwortet:
„Nachdem das Gebäude nun doch nicht als Einzeldenkmal eingetragen ist, müssen wir eine künftige Nutzung/Bebauung so abstrakt regeln, dass das Grundstück mehrere Optionen zulässt:
1. Bleibt das Gebäude im Bestand, so sollte es möglich sein, ggf. anzubauen (das Grundstück ist sehr groß, ggf. sind für die weitere Nutzung Anbauten sinnvoll, um den Bestand zu schonen oder zu ergänzen, z. B. für soziale Nutzungen wie einen Kindergarten). Außerdem haben wir daran gedacht, dass insbesondere für den östlichen Teil die Parkierung auf die Nordseite verlegt werden soll, um die ‚Schauseite‘ für den angedachten Denk- und Lernort frei zu halten. Deswegen geht die Baugrenze (blaue Linie) auf der Nordseite über den Bestand hinaus, so dass eine einhüftige oberirdische Stellplatzanlage möglich wäre (Oberirdische Stellplatzanlagen sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig). Die rot gestrichelte Tiefgaragengrenze wird vermutlich nicht dazu führen, dass eine Unterbauung des Gebäudes vorgenommen würde, da diese viel zu aufwendig und kostspielig wäre. Trotzdem wollten wir die Möglichkeit offen lassen, auch auf der Nordseite eine Tiefgarage zuzulassen, da diese die optisch schönere Lösung wäre.
2. Theoretisch wäre ein Abriss des Gebäudes oder von Gebäudeteilen möglich. Dann wäre eine Unterbauung mit einer Tiefgarage bis zu den vorgeschlagenen Grenzen möglich. Damit haben wir die Gestaltungsregeln des übrigen Bebauungsplanes übernommen. Da die Stadt das Gebäude übernehmen wird, ist ein Abriss wohl nur theoretisch. Der Bebauungsplan kann jedoch nur bedingt die politische Entscheidung festschreiben; letztlich entscheidet der Stadtrat, welche Finanzmittel er für die Sanierung und Nutzung des Gebäudes und Grundstückes zur Verfügung stellt.“
Dietmar Egger vom Vorstand der Initiative Denkort Halle 116 äußert sich aktuell so dazu:
„Fazit: Mit der Erklärung gehe ich konform. Nach wie vor kommt es auf die politische Entscheidung an, was mit der Halle 116 passiert. Und ein Bebauungsplan ist nicht in Stein gemeißelt. Die Politik kann also jederzeit wieder eine Änderung veranlassen. Daher ist die Initiative weiterhin gefordert, die Entwicklung zu begleiten.“
Peter Feininger, 17. September 2018
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