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Strafprozess vor dem Amtsgericht Augsburg Stadtspaziergang mit Ausländerjagd?von Artur Hoch 18.5.2022 Am 10.05.2022 fand vor dem Augsburger Amtsgericht der erste Verhandlungstag gegen drei Männer statt, denen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt wird. Beide Vorfälle ereigneten sich am selben Abend im März vergangenen Jahres. Einer an einer Tankstelle in der Inninger Straße, der andere bei einer Tankstelle an der Blauen Kappe. In beiden Fällen waren die geschlagenen Opfer Ausländer. Die Augsburger Allgemeine hatte am Freitag, den 06.05.2022, berichtet, dass dieser Prozess in der Folgewoche stattfinden würde. Der Termin war dabei jedoch nicht genannt worden. Eine Gerichtstafel, wie sie beispielsweise das Landgericht online zur Verfügung stellt, hat das Augsburger Amtsgericht nach eigenen Angaben nicht. An jenem Freitag war dort auch nach persönlicher Anfrage noch nicht zu erfahren, wann dieser Prozess stattfinden würde. Erst am darauf folgenden Montag, den 09.05.2022 war die Auskunft zu bekommen, dass er – mehr als ein Jahr nach den Vorfällen! – für den Folgetag, Dienstag, den 10.05.2022, anberaumt ist. – Nur soviel zur „Barrierefreiheit“ des öffentlichen Zugangs zu hiesiger Rechtspflege. Von den drei Angeklagten hatte der gewichtigste, dem vorgeworfen wird, auf einem dieser Opfer sitzend auf dieses eingeschlagen zu haben, im Vorfeld wohl ein Teilgeständnis abgelegt und seine Reue bekundet. Wie weit dieses Teilgeständnis aber reicht, wurde im Prozess bisher nicht ganz klar. Ein anderer verweigerte zusammen mit seinem Anwalt die Aussage. Deshalb wurde hauptsächlich der Dritte befragt, der dabei versuchte, die Rolle des unbeteiligten Streitschlichters einzunehmen. Auf die Frage der Vorsitzenden, wie es denn überhaupt zu dieser nächtlichen Runde gekommen war, antwortete dieser, als ehemalige Arbeitskollegen hätten sie wegen der Einschränkungen durch Corona einfach gemeinsam in der Stadt spazieren gehen wollen. Angesichts der Tatsache, dass dabei dann mit dem Auto gemeinschaftlich zwei Tankstellen angefahren worden waren, äußerte die Vorsitzende doch ihr Befremden über diese Art von Spaziergang. Die Frage nach einer Ausländerfeindlichkeit wies der Angeklagte mit dem Verweis auf seine eigene Frau, die auch Ausländerin sei, weit von sich. Seine Aussagen zum Tatgeschehen waren dann jedoch schwer nachvollziehbar. Die weitere Ermittlung der Tathergänge erwies sich insgesamt als sehr schwierig und das Ergebnis ist bisher kaum greifbar. In rund drei Stunden wurden fünf Zeug*innen gehört, die teilweise Details zu den Vorfällen vortrugen, diese dann aber den Beschuldigten personell meist nicht zuordnen konnten. Zudem wichen ihre Aussagen teilweise von denen ab, die sie vor einem Jahr gemacht hatten. Der Prozess wurde wohl auch deshalb für insgesamt drei sogenannte Rechtsgespräche unterbrochen, die aber ohne eine Einigung blieben. Dass neben geladenen Zeugen auch die Geschädigten unentschuldigt nicht erschienen waren, wurde von einem der Anwälte süffisant dahingehend kommentiert, dass sie wohl wenig Interesse an der Aufklärung hätten. Dazu stellte der Staatsanwalt klar, dass dafür auch durchaus Angst vor der erneuten Konfrontation mit den Beschuldigten der Grund sein könnte. Auch blieb es ihm überlassen, einer Zeugin, die damals versucht hatte, direkt schlichtend einzugreifen, den verdienten Respekt für ihren Mut zu zollen. Zur Fortführung des Prozesses hat die Vorsitzende veranlasst, die abgängigen Zeugen und die Geschädigten zum nächsten Termin polizeilich zu laden. Die nächste Verhandlung findet am Montag, den 23.05.2022 um 14:00 Uhr vor dem Amtsgericht Augsburg Dienstgebäude Gögginger Straße , Gögginger Straße 101, statt. Es wäre sicher wichtig, diese Verhandlung durch antifaschistische Öffentlichkeit vor Ort zu begleiten, zu beobachten und möglichst auch zu dokumentieren ! Artur Hoch, 18. Mai 2022
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