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Aufgeblasener „Antiterror“-Prozess vor dem Oberlandesgericht MünchenDer Widerstand türkischer Arbeiter_innen soll auch hierzulande kriminalisiert werdenFreiheit für die ATIK-Gefangenen! Weg mit dem Paragraf 129a/b! Die Bundesregierung muss ihre Strafverfolgungsermächtigung zurückziehen!
Seit 17. Juni 2016 stehen zehn Aktivisten mit türkischen und kurdischen Wurzeln in München vor dem Oberlandesgericht. Die Angeklagten leben seit mindestens zehn Jahren in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Einige von ihnen wurden in der Türkei verfolgt, gefoltert, zum Teil jahrzehntelang inhaftiert, weil sie im Rahmen der TKP/ML aktiv waren. Sie erhielten aufgrund dessen Asyl in europäischen Staaten und sind größtenteils anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention. Zwei arbeiteten als Ärzt_innen in Nürnberg. Die meisten schmoren seit Mitte April vergangenen Jahres in verschiedenen bayerischen Gefängnissen. Unter ihnen auch Seyit Ali Ugur, der in der JVA Augsburg einsaß und im November in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen verlegt wurde. Wir wollen in diesem Artikel diesen Gefangenen kurz vorstellen und auch Fotos von zwei Solidaritätsaktionen vor dem Augsburger Gefängnis in der Karmelitengasse zeigen, da dieser Fall in den Augsburger Medien komplett verschwiegen wurde und deshalb niemand in der Stadt davon weiß – bis auf die Freund_innen vom ATIF und dem Internationalen Kulturzentrum IKZ in der Zusammenstraße 9. ATIF ist die deutsche Sektion des ATIK Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa[1] , dem sich auch die politischen Gefangenen zuordnen. Ferner dokumentieren wir eine Presseerklärung der Sprecherin des Bündnisses „Freiheit für ATIK“, sowie das Plakat, das zu einer Solidaritätskundgebung vor dem OLG München zum Prozessauftakt aufruft. Des Weiteren dokumentieren wir den „Aufruf zur internationalen Solidarität mit den politisch Angeklagten am 17. Juni 2016 in München!“ Vorab wollen wir auf einige Aspekte der Anklage eingehen. Das wäre zum Beispiel der Antiterrorkampf in der EU, an dem auch die Bundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium mitwirken und der selbst zu einem Terrorinstrument aus dem Arsenal des sogenannten Feindstrafrechts wird. Das wäre zum Beispiel die EU-Terrorliste, auf der die TKP/ML gar nicht steht. Und das wären verschiedene Vorstöße der Linken im Bundestag, die Solidaritätsbewegung und die Medienreaktionen zum Beginn des Verfahrens in München. In einem Folgeprojekt wollen wir die Rede von Nicole Gohlke, Kreisverband München der Linken und Mitglied des Bundestages, vor dem Gerichtsgebäude dokumentieren. Ferner liegt uns der Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter von Müslim Elma vor, der als Rädelsführer angeklagt ist. Und da wäre nicht zuletzt die politische Frage, warum die Bundesanwaltschaft gerade jetzt auf vermeintliche Kader der TKP/ML bzw. des ATIK losgeht – parallel zu den schon seit Jahren laufenden Verfahren gegen vermeintliche Kader der PKK. Offensichtlich ist das türkische Regime hochgeschreckt durch den massiven Widerstand im Gezi-Park in Istanbul, an dem ganz maßgeblich auch kurdische Jugendliche beteiligt waren. Inzwischen nimmt die Zusammenarbeit der türkischen und kurdischen Linken organisierte Formen an. Die Vereinigte Revolutionäre Bewegung der Völker HBDH, ein Zusammenschluss der PKK mit zehn linken Untergrundorganisation aus der Türkei, ist dabei, ihre Guerillaaktionen auch in den Westen der Türkei zu verlagern. Es erhärtet sich der Verdacht, dass mit dem jetzigen Mammutverfahren vor dem Oberlandesgericht in München die Justiz von der Exekutive instrumentalisiert wird und ein Komplott zwischen der Bundesregierung und dem türkischen Regime inszeniert wird, um eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der türkischen Linken und dem kurdischen Widerstand zu kontern, die Vereinstätigkeit des ATIF, eines der ältesten Arbeitermigrantenvereine in Deutschland, zu zerschlagen und der schleichenden Einführung einer neuen Militärdiktatur in der Türkei den Weg zu ebnen. Die Angeschuldigten und die Terrorliste. Die Bundesregierung: „Eine derartige Liste existiert nicht“Die Bundesanwaltschaft begründet ihr Vorgehen in einer Pressemitteilung vom Januar: »Die […] Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder – der Angeschuldigte Müslüm E. als Rädelsführer – an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).«[2] Seit etwa zehn Jahren ermittelt die Bundesanwaltschaft bereits gegen die TKP/ML und versucht türkische Aktivisten, die in Deutschland leben, wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der TKP/ML zu kriminalisieren. Bereits im Dezember 2007 ließ die Bundesanwaltschaft 13 Objekte, darunter zwei Migrantenvereine, durchsuchen und ermittelte gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML), weil sie angeblich einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuches angehörten. Die Generalbundesanwaltschaft vermeldete damals: „Die im Jahr 1972 gegründete türkische Kommunistische Partei/Marxisten Leninisten (TKP/ML) verfolgt das Ziel, das türkische Staatsgefüge zu beseitigen und durch eine ,demokratische Volksrevolution‘ in der Türkei den Sozialismus und schließlich eine kommunistische Gesellschaft einzuführen. Hierbei betrachtet sie den bewaffneten Kampf als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele …“ In einer diesbezüglichen Anfrage stellte die Fraktion die Linke im Bundestag die Frage, ob eine amtliche Liste mit ausländischen extremistischen Organisationen bestehe und ob die TKP/ML in dieser Liste aufgeführt sei. Die Antwort der Bundesregierung lautete: „Eine derartige Liste existiert nicht“.[3] Aus dieser Anfrage der Linken im Bundestag geht auch hervor, dass bereits 1995 mehrere Personen, die verdächtigt wurden, Führungsmitglieder der TKP/ML zu sein, vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 StGB freigesprochen werden mußten.
Wir halten also fest, dass die TKP/ML bislang in Deutschland nicht als terroristische Organisation eingestuft ist, weder als inländische noch als ausländische. Noch im Januar 2008 behauptete die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion die Linke im Bundestag, dass es gar keine Liste mit ausländischen extremistischen Organisationen gebe. Tatsächlich aber gibt es seit Dezember 2001 eine EG-Verordnung des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus.[4] Und es gibt eine regelmäßige Fortschreibung dieser „Terrorliste“, zuletzt mit Beschluss zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik des Rates vom Juli 2015 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten.[5] Obwohl hierzulande eigentlich Gewaltenteilung zwischen der Regierung, dem Parlament und der Justiz herrscht, bestimmt im Falle des Strafrechtsparagrafen 129b die Exekutive, gegen wen juristisch vorgegangen wird. Der investigative Journalist Helmut Lorscheid schrieb bei Telepolis: „Seit Einführung des Strafrechtsparagraphen 129b bestimmen (zwar nicht de jure, aber faktisch) die US-Regierung, die Europäische Union und zuletzt das Bundesministerium der Justiz, gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln darf und wer als politischer Angeklagter vor Gericht zu erscheinen hat.“[6] Auch Nelson Mandela stand lange auf der Terrorliste. Die Abgrenzung von Freiheitskämpfern und Terroristen ist eine politische und keine juristische EntscheidungLorscheid weiter:
Dieses Beispiel zeigt schon, das die Abgrenzung von legitimen Freiheitskämpfern und illegitimen Terroristen im Ausland wohl kaum im bundesdeutschen Strafprozess gefunden wird.[8] Schon bei der Vorlage des Entwurfs des Strafrechtsänderungsgesetzes Paragraf 129b im April 2002 räumte der Rechtsausschuss des Bundestages in der Begründung seiner Empfehlung[9] ein, dass auch gewaltsamer Widerstand von Guerillaorganisationen legitim sein könne und es zu „Spannungen“ kommen könne bei der strafrechtlichen Bewertung von Befreiungsbewegungen:
Der Frankfurter Anwalt Stephan Kuhn, der den als Rädelsführer angeklagten Müslüm Elma in dem jetzt laufenden Verfahren vor dem OLG München vertritt, schrieb in einem Beitrag für die Mitgliederzeitung der Strafverteidigervereinigungen[10] , dass damit die ungelöste Frage der Abgrenzung von Freiheitskämpfern und Terroristen Eingang in bundesdeutsche Strafprozesse gefunden habe:
Der hier zitierte Aufsatz von Stephan Kuhn handelt von der Anwendung des Paragraf 129b StGB auf die Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Gerade am Beispiel der PKK zeige sich, welche Probleme die hierin angelegte Globalisierung des deutschen Staatsschutzstrafrechts mit sich bringe. Nun gerieten, da den Anklagen zufolge der maßgebende Vereinigungswille außerhalb Deutschlands gebildet wird und der Schwerpunkt der Strukturen sowie das eigentliche Aktionsfeld in den von Kurden bevölkerten Gebieten in der Türkei, in Syrien, im Irak und im Iran liegt auch die dort begangenen Taten in den Fokus deutscher Gerichte. Nicht mehr die hier begangenen Passdelikte, Nötigungen etc. seien die Bezugstaten, für die der hiesige Kader organisationsstrafrechtlich haften muss, vielmehr solle dieser sich nun für Gefechtshandlungen und vermeintliche Anschläge in einem viele tausend Kilometer entfernt stattfindenden Konflikt vor deutschen Oberlandesgerichten verantworten. Damit einher gehe zugleich eine (Unrechts-)Wertung des Konflikts innerhalb der kurdischen Gebiete durch deutsche Gerichte. Zwangsläufig gerieten die innenpolitischen Verhältnisse in der Türkei in den Blick deutscher Gerichte. Mitverhandelt werde daher auch die Frage der Legitimität des von der PKK geführten Kampfes. Jede deutsche Verurteilung besage, der bewaffnete Kampf der Kurden in der Türkei und auf ihn bezogene gewaltlose Tätigkeiten seien Terrorismus - und legitimiere damit unterschwellig zugleich, dass der türkische Staat auch zehntausende von friedlichen Kurden als Terroristen behandelt. Kundgebungen vor der JVA Augsburg, Karmelitengasse, 7.11.2015 (oben), 10.5.2015 (unten) EU-Terrorliste: Feindstrafrecht auf EuropäischRolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, verfasste im März 2009 einen wichtigen Artikel in Blätter für deutsche und internationale Politik mit dem Titel EU-Terrorliste: Feindstrafrecht auf Europäisch.[11] In einer Zusammenfassung dieses Artikels auf der Homepage der Internationalen Liga für Menschenrechte[12] heißt es:
Nein zu staatlicher Repression & justizieller Kumpanei mit der Türkei! Informationsveranstaltung Freiheit für alle ATIK-Aktivistinnen und politischen Gefangenen! Weg mit Paragraf 129 a/b! Einstellung aller Strafverfahren! 25. Mai 2016, Internationales Kulturzentrum Augsburg IKZ, Zusamstraße 9, Referenten: Stephan Kuhn, Anwalt von Müslüm Elma, (rechts), Süleyman Gürcan, Vertreter von ATIK, (links) und Vertreter des IKZ Augsburg, Kazim Kahveci (mitte) Aktuelle Vorstöße, Solidarisierung und MedienreaktionenIm Oktober letzten Jahres antwortete die Bundesregierung noch mal auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. zum Thema Verfolgung von angeblichen Mitgliedern der Migrantenvereinigung ATIK[14] . Darin bestreitet die Bundesregierung, dass es zu irgendeinem Zeitpunkt Ersuchen türkischer Regierungsstellen oder Behörden an die Bundesregierung oder bundesdeutsche Behörden gegeben habe, strafrechtlich gegen die TKP/ML vorzugehen. Auf die Frage, wie weit sich das Wissen der Bundesregierung über die TKP/ML und die ihr zur Last gelegten möglichen Straftaten auf türkische Sicherheits- oder Justizbehörden stütze, etwa über den Weg des polizeilichen Informationsaustausches, verweigert die Bundesregierung allerdings die Aussage. Die Frage, ob die TKP/ML und die Arbeiter- und Bauern-Befreiungsarmee der Türkei (TIKKO) innerhalb der letzten zehn Jahre Thema bilateraler Gespräche deutscher und türkischer Behörden gewesen seien, bejahte die Bundesregierung. Die TKP/ML sei mehrfach Gegenstand von Gesprächen mit türkischen Sicherheitsbehörden gewesen. Interessant an der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linksfraktion sind auch die Taten der TKP/ML (TIKKO), die die Bundesregierung zu nennen weiß. In keinem der Fälle kann man von blindem Terrorismus sprechen, bei dem Zivilisten zu Schaden kommen. Es handelte sich um gezielte Aktionen gegen Infrastruktureinrichtungen und Baumaßnahmen von Firmen, die sich gegen die Gesundheit der Bevölkerung oder die Umwelt richten. Der Schutz von Arbeiter_innen bzw. Zivilist_innen war offensichtlich gewährleistet. Und natürlich gab es Angriffe auf Gendarmeriestationen und Militärposten. Dabei wurden z. T. auch Soldaten getötet oder verletzt. Von welcher Qualität die Aktionen von TKP/ML/ML und TIKKO sind, mögen zwei Beispiele verdeutlichen, die wir aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken zitieren:
Wir haben oben bewusst die namentlich genannten Abgeordneten der Anfrage der Fraktion DIE LINKE aufgeführt, weil sich unter ihnen mit Eva-Bulling-Schröter die Landessprecherin der Linken in Bayern sowie Nicole Gohlke, MdB aus München, und Harald Weinberg, MdB aus Nürnberg, befinden. Umso mehr verwundert es, dass sich der Landesverband Bayern der Linken nicht offiziell solidarisch zeigt und den Aufruf zur internationalen Solidarität mit politischen Gefangenen und Angeklagten am 17. Juni 2016 in München nicht unterzeichnet hat. Ebenso wenig hat der Kreisverband München der Linken den Aufruf unterschrieben und berichtet auch nichts auf seiner Homepage, wohl aber haben die DKP Deutsche Kommunistische Partei München, die Linke Liste Nürnberg und die MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) unterzeichnet. Auch die Augsburger Linke hat den Aufruf nicht unterzeichnet. Sie zeigt auch keine Solidarität mit dem Gefangenen Seyit Ali Ugur in Augsburg (Gablingen), obwohl der Sprecher des Kreisverbandes türkischen Migrationshintergrund hat. Immerhin hat Nicole Gohlke, MdB Die Linke, auf der Solidaritätskundgebung in München vor dem OLG gesprochen und auch auf ihrer Homepage berichtet.[15] Vor dem Oberlandesgericht München, 17. Juni 2016, zu Prozessbeginn Die Berichterstattung der Medien über den Prozessbeginn am 17. Juni in München gibt durchaus Hoffnung. Es herrscht eher Skepsis vor, ob die Bundesanwaltschaft und das Bundesjustizministerium ihr Anliegen durchziehen können wie geplant. Hierzu gehören auch verschiedene Notizen der Medien, die den Schluss nahe legen, dass die Bundesanwaltschaft und das OLG dem künstlich aufgeblähten Mammutverfahren – zumindest bei Prozessbeginn – weder organisatorisch, noch personell noch technisch gewachsen sind. Nicht einmal eine ordentliche und rechtzeitige Übersetzung der Anklageschrift ins Türkische klappte. Auch die immense und entschlossene Solidarität, die Angehörige, Unterstützer_innen und Freund_innen vor dem Gericht und im Gericht zum Ausdruck brachten, beeindruckten die Medien und das Gericht sichtlich. Auch die Gefangenen selbst, die mit erhobener Faust in den Gerichtssaal gingen, ließen keinen Zweifel aufkommen, dass sie sich nicht brechen lassen durch noch so willkürliche Justizschikanen, Fesseln, Isolation und Strafandrohung etc. Hierzu seien zwei schöne Passagen aus der Münchner Abendzeitung und dem Nordbayerischen Kurier zitiert:
Man sehe sich dazu auch ein beeindruckendes Video vom Stern an[18] Auch die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift „Eine Auftragsarbeit für Erdogan“ ist recht erfrischend, bringt sie doch zum Ausdruck, dass die Bundesanwaltschaft sich doch besser auf den NSU, Rechtsextreme und wirkliche Terroristen konzentrieren sollte, als den Handlangererdogans zu spielen[19] :
Vor allem kommt der Prozess jetzt zeitlich ziemlich ungelegen in einer Phase, wo sogar Unionspolitiker überlegen, ob man Erdogan nicht mit einem Einreiseverbot nach Deutschland belegen sollte. Stellvertretend für Bedenken in diese Richtung und generelle Skepsis gegenüber dem Prozess bis hin zum Verdacht auf Manipulation sei die Frankfurter Rundschau[20] zitiert:
Die Augsburger Allgemeine übrigens berichtete bis heute, nicht! Auch über den Gefangenen in der JVA Augsburg und mehrere Solidaritätsaktionen vor dem Gefängnis schwieg diese Zeitung beharrlich. Eine Ausnahme bildete eine Solidaritätsaktionen des ATIF vor dem Kaisheimer Gefängnis im November 2015.[21] Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass die Verteidiger_innen eine eigene Informationsseite mit laufenden Prozessberichten eingerichtet haben und über den Verlauf der ersten Verhandlung am 17. Juni bereits ausführlich berichten.[22] Auf dieser Plattform befindet sich auch eine gemeinsame Erklärung der Verteidiger_innen[23] . Unter der Überschrift „Der türkische Staat ist kein geeignetes Schutzobjekt“ erklären sie:
Peter Feininger, 23. Juni 2016
AnhängePresseerklärung zu ProzessbeginnSehr geehrte Redakteure und Redakteurinnen, liebe PressevertreterInnen, anbei erhalten Sie unsere Presseerklärung zum Beginn des Mammut-Prozesses gegen zehn linke AktivistInnen, die nach den §§ 129 a und b angeklagt sind. Über eine Berichterstattung würden wir uns sehr freuen und stehen Ihnen für Nachfragen unter der Tel.-Nummer 015781088435 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Pressemitteilung Mammut-Verfahren gegen zehn linke Aktivisten und Aktivistinnen beginnt in München Seit Mitte April 2015 sind europaweit 11 linke AktivistInnen mit türkischen und kurdischen Wurzeln verhaftet worden. Sieben von ihnen wurden in Deutschland inhaftiert, drei im Laufe des letzten und Anfang dieses Jahres an Deutschland ausgeliefert. Einer von den in Griechenland Verhafteten wurde bereits letztes Jahr wieder entlassen. Nun beginnen die Verfahren gegen die Angeklagten am Münchener Oberlandesgericht. Ein Mammut-Prozess mit zehn Angeklagten, 20 AnwältInnen und 23 Verhandlungstagen steht vom 17.06. bis vorerst zum 28.10.2016 bevor. Los geht es am Freitag, den 17.06. um 9 Uhr am OLG München in der Nymphenburger Straße 16. Davor findet ab 8.30 Uhr eine Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude statt. Es sprechen Abgeordnete der linken türkischen Partei HDP wie die Co-Vorsitzende Figen Yüksekdağ, Nicole Gohlke (MdB die Linke), Vertreter von Menschenrechts-Stiftungen sowie von einer Anwalts-Delegation aus der Türkei. Ab 16 Uhr folgt dann eine Kundgebung auf dem Stachus. Das Besondere: In dem Verfahren wird nicht über strafbare Handlungen, sondern über politische Aktivitäten geurteilt. Den Angeklagten wird nicht die Beteiligung an Straftaten vorgeworfen. Sie haben in Deutschland nie gegen Gesetze verstoßen. Doch sie sind nach den „Gesinnungs-Paragraphen“ 129 a und 129b angeklagt. Bei diesen muss keine Beteiligung an schweren Straftaten nachgewiesen werden. Stattdessen kann für sich genommen völlig legales politisches Handeln, wie zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen oder Spendenkampagnen als Anknüpfungspunkt genügen. Der Hintergrund: Den Inhaftierten wird Mitgliedschaft in der TKP/ML, einer linken Partei, die in der Türkei aktiv ist, vorgeworfen. Es geht um die „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation“. Die TKP/ML ist jedoch in Deutschland weder verboten noch steht sie auf der EU-Terrorliste. Unter den Angeklagten, die in den Gefängnissen München, Landshut und Gablingen inhaftiert sind, befinden sich Ärztinnen, Arbeiter, Rentner und politische Flüchtlinge. Einige der Verhafteten sind in der Migranten-Organisation ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) aktiv gewesen. Bei ATIK handelt es sich um eine legale, demokratisch-linke Organisation. Sie setzt sich seit vielen Jahren europaweit für die Rechte von MigrantInnen und ArbeiterInnen sowie gegen Rassismus ein. Nun aber werden die verhafteten AktivistInnen mit dem Vorwurf konfrontiert, „Rädelsführer“ bzw. Mitglieder/Unterstützer der TKP/ML zu sein. Yunus Ziyal, einer der Verteidiger der verhafteten Aktivistin Dr. Banu Dilay Büyükavcı, erklärt: „Es handelt sich um politisches Strafrecht. Besonders deutlich wird es beim §129b, nach dem nur mit Ermächtigung des Bundesjustizministers ermittelt werden darf. Letztlich hat es die Regierung in der Hand, ob sie politische AktivistInnen als angebliche `Terroristen‘ verfolgt oder sie als Freiheitskämpfer ansieht.“ Demokratische und linke Initiativen, Frauenorganisationen, KollegInnen, FreundInnen und Angehörige der Angeklagten kritisieren insbesondere die Zusammenarbeit zwischen deutschen Ermittlungsbehörden und dem türkischen Geheimdienst. „Die Generalbundesanwaltschaft macht sich zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und verfolgt Oppositionelle, die Erdoğan gerne hinter Gittern sehen möchte“, so Melisa Bay vom Bündnis „Freiheit für ATIK.“ Die türkische Regierung führt einen Vernichtungskrieg gegen die kurdische Bevölkerung und gegen Oppositionelle. Mehr als 10.000 Oppositionelle, zahlreiche JournalistInnen und PolitikerInnen befinden sich derzeit in der Türkei in Haft. Wie undemokratisch Präsident Erdoğan agiert, wird derzeit besonders deutlich, wo er oppositionelle Abgeordnete nicht nur in der Türkei, sondern sogar in Deutschland massiv angreift. Seine Reaktion auf den Bundestagsbeschluss, den Völkermord an den Armeniern endlich Völkermord zu nennen, spricht für sich. Für Erdoğan sind türkische HDP-Abgeordnete genau so Feinde wie deutsche Abgeordnete, die sich nicht seinen Vorstellungen beugen. Das Bündnis „Freiheit für ATIK“ fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung der Angeklagten. Die Namen der ATIK-Gefangenen lauten Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Dr. Banu Büyükavci, Dr. Sinan Aydin, Haydar Bern, S. Ali Ugur, Musa Demir, Sami Solmaz, Deniz Pektas und Mehmet Yeşilҫalı.
Bei Fragen können Sie sich gerne wenden an: Melisa Bay, Tel Nr.: 015781088435 (Pressesprecherin des Bündnisses „Freiheit für ATIK“) Yunus Ziyal, Tel Nr.: 015754605982 (Anwalt von Dr. Dilay Banu Büyükavcı) Manfred Hörner Tel Nr.: 09111 421662 (Anwalt von Dr. Sinan Aydin) wenden.
Mit besten Grüßen Melisa Bay
Plakat für die Kundgebung vor dem OLG zum Prozessauftakt, 17.6.2016Aufruf zur internationalen Solidarität mit den politisch Angeklagten am 17. Juni 2016 in München!In Deutschland gibt es derzeit etwa 20 politische Gefangene türkischer und kurdischer Herkunft, die nach dem geltenden Gesinnungsparagraphen 129b in Verbindung mit 129a StGB entweder vor einer Anklage stehen oder teilweise von der deutschen politischen Justiz schon in der Vergangenheit ungerechtfertigt bestraft wurden. Am 17. Juni 2016 beginnen nun die Gerichtsverhandlungen eines solchen neuen Anklageverfahrens am Oberlandesgericht (OLG) München gegen zehn revolutionäre Personen aus der Türkei. Dieser Fall ist der größte Prozess gegen Revolutionäre und Kommunisten der letzten Jahrzehnte in Deutschland! Laut Anklageschrift seitens der Generalbundesanwaltschaft (GBA) heißt es: »Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder – der Angeschuldigte Müslüm E. als Rädelsführer – an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB) …« In der nunmehr zugestellten Anklageschrift heißt es, die TKP/ML habe sich zum Ziel gesetzt, die derzeitige Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei mittels „bewaffnetem Kampf“ zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Diese zehn revolutionären Personen türkischer und kurdischer Herkunft – Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Haydar Bern, Musa Demir, Deniz Pektaş, S. Ali Uğur, Sami Solmaz, Mehmet Yeşilçalı, Dr. Sinan Aydın, Dr. D. Banu Büyükavcı – sind zum größten Teil politisch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention. Sie haben ihre politische Identität und Arbeit nie geleugnet. Diese Personen werden nun dem anti-demokratischen türkischen Staat seinem neuen Diktator Erdogan zu liebe vor die Anklagebank der deutschen politischen Justiz gestellt. Die heutige deutsche Regierung handelt leider in einer – von breiten Schichten der deutschen Gesellschaft abgelehnten und politisch kritisierten – Komplizenschaft mit dem staatsterroristisch handelnden türkischen Sicherheitsapparat und der korrupten Justiz. Somit unterstützt Frau Merkels Regierung die mörderischen, anti-demokratischen, gar faschistoiden Machenschaften des Recep Tayyip Erdoğan und seine De-facto-Präsidialherrschaft. Die massive finanzielle, politische und militärische Hilfe für die Türkische Republik könnte der Bundesregierung jedoch bald zum Verhängnis werden. Wir rufen alle fortschrittlichen Organisationen und Einzelpersonen auf, gegen diese außen- und machtpolitisch motivierte Anklage eine couragierte Position zu beziehen und die internationale Solidarität mit den revolutionären politischen Gefangenen zu stärken, damit diese Anklagen gemeinsam und international zum Scheitern gebracht werden kann. Anti-Faschismus und Befreiungskampf sind kein Terrorismus, sondern ein internationales und gerechtfertigtes Widerstands- und Freiheitsrecht! Revolutionärer Kampf ist überall legitim! Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Freiheit für alle politischen Gefangenen Kommt zahlreich mit euren Transparenten, Forderungen und Solidaritätsbekundungen zu der Auftakt- und Protestkundgebung am 17. Juni 2016, um 9:00 Uhr, vor dem Oberlandesgericht München, Nymphenburger Straße 16, 80335 München.
1] „ATIK Konföderation der Arbeiter aus der Turkei in Europa“. atik-online. Zugegriffen 19. Juni 2016. http://www.atik-online.net/deutsch/. 2] „Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten‘ (TKP/ML), Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Pressemitteilung“. Der Generalbundesanwalt, 26. Januar 2016. https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=588. 3] Zitiert nach: „Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Ermittlungsverfahren nach §129b StGB gegen linke türkische Organisation in Deutschland - Kleine Anfrage der Fraktion die Linke im Bundestag, Drucksache 16/7802, Antwort der Bundesregierung Drucksache 16/7990“, 23. Januar 2008. http://www.linksfraktion.de/kleine-anfragen/ermittlungsverfahren-parag-129b-stgb-gegen-linke-tuerkische-organisation-deutschland/. 4] „VERORDNUNG (EG) Nr. 2580/2001 DES RATES vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus“, 27. Dezember 2001. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001R2580&from=EN. 5] „BESCHLUSS (GASP) 2015/ 1334 DES RATES - vom 31. Juli 2015 - zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, für die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/ 931/ GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/ 521“, 31. Juli 2015. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015D1334&from=EN. 6] Lorscheid, Helmut. „Der Paragraph 129b und die Rechtsstaatlichkeit“. Telepolis, 4. September 2012. http://www.heise.de/tp/artikel/37/37506/1.html. 7] Rolf Gössner. „Europäische Union: Überwachung und Kontrolle ohne Grenzen im ‚Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts‘, Referat Friedensratschlag in Kassel 12/2009 – Schriftfassung 2/2010“, Dezember 2009. http://www.rolf-goessner.de/EU-SiUnion%20Ref%20Kassel%2012-09%20SF.htm. 8] Zur grundsätzlichen Problematik der Definition von Terrorismus und, darauf fußend, der terroristischen Vereinigung s. a. „Terroristische Vereinigung“. Wikipedia, 17. Juni 2016. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Terroristische_Vereinigung. 9] „Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – §129b StGB (… StrÄndG), Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 14/7025, Deutscher Bundestag, Drucksache14/8893“. DIP Dokumentations- und Informationssystem, Deutscher Bundestag und Bundesrat, 24. April 2002. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/088/1408893.pdf, S. 8f. 10] Stephan Kuhn. „Alles Terroristen! Im Oktober 2010 urteilte der BGH, dass die kurdische Arbeiterpartei PKK in Gänze als ausländische terroristische Vereinigung zu sehen sei [3 StR 179/10 v. 28.10.2010]. Seitdem hat sich der Kreis möglicher Beschuldigter deutlich vergrößert - vom Funktionär zum Mitglied. Jetzt endeten die ersten Hauptverhandlungen gegen mutmaßliche Angehörige der PKK mit erstinstanzlichen Verurteilungen nach § 129b StGB., in: freispruch – Mitgliederzeitung der Strafverteidigervereinigungen“, 3. August 2013. http://www.strafverteidigertag.de/freispruch/texte/kuhn_h3_pkk_terror.html. 11] Verfügbar in: Rolf Gössner. „EU-Terrorliste: Feindstrafrecht auf Europäisch“. Deutschlands NATO-Mitgliedschaft beenden! Zugegriffen 16. Juni 2016. http://www.neinzurnato.de/?p=141. 12] „EU-Terrorliste: Feindstrafrecht auf Europäisch, Zusammenfassung des Beitrags von Rolf Gössner in Blätter für deutsche und internationale Politik 3/2009, Internationale Liga für Menschenrechte“, 2. März 2009. http://ilmr.de/2009/eu-terrorliste-feindstrafrecht-auf-europaisch. 13] Siehe hierzu den sehr aufschlussreichen Artikel bei Wikipedia „Feindstrafrecht“. Wikipedia, 11. Juni 2016. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Feindstrafrecht. 14] „Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,Weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6297 - Verfolgung von angeblichen Mitgliedern der Migrantenvereinigung ATIK, Drucksache 18/6474“, 26. Oktober 2015. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806474.pdf. 15] „Vor Ort: Freiheit für die kurdischen Gefangenen!, MdB Nicole Gohlke“, 17. Juni 2016. http://www.nicole-gohlke.de/2016/06/17/vor-ort-freiheit-fuer-die-kurdischen-gefangenen/. 16] „Prozess gegen Terrorunterstützer: Tränen, Fäuste und Sprechchöre im Justizzentrum“. Abendzeitung München, 19. Juni 2016. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.prozess-gegen-terrorunterstuetzer-traenen-faeuste-und-sprechchoere-im-justizpalast.95f1a95c-b826-4d32-ba66-93c9de5faf94.html. 17] „Prozess gegen türkische Kommunisten“. Nordbayerischer Kurier, 17. Juni 2016. http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/prozess-gegen-turkische-kommunisten_486247. 18] „Video: Prozessauftakt gegen türkische Kommunisten“. stern.de, 17. Juni 2016. http://www.stern.de/6906712.html. 19] Ramelsberger, Annette. „Extremisten: ‚Eine Auftragsarbeit für Erdogan‘“. sueddeutsche.de, 17. Juni 2016, Abschn. politik. http://www.sueddeutsche.de/politik/extremisten-mit-gewalt-vor-gericht-1.3037076. 20] Förster, Andreas. „Türkische Linke auf Münchner Anklagebank“. fr-online.de, 16. Juni 2016, Abschn. Politik. http://www.fr-online.de/politik/tuerkische-linke-auf-muenchner-anklagebank,1472596,34377100.html. 21] „Demo für einen Häftling. Im Gefängnis in Kaisheim sitzt mutmaßlicher Terror-Unterstützer ein. Verein aus Augsburg organisiert Kundgebung.“ Augsburger Allgemeine, 13. November 2015. http://www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/Demo-fuer-einen-Haeftling-id36068222.html. 22] „TKP/ML 129b Prozess München – Informationen aus Sicht der Verteidigung im Verfahren gegen 10 Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten).“ Zugegriffen 19. Juni 2016. https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/. 23] „Der türkische Staat ist kein geeignetes Schutzobjekt - TKP/ML 129b Prozess München, gemeinsame Erklärung der Strafverteidige_rinnen“. tkpml-prozess-129b.de, 16. Juni 2016. https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/der-tuerkische-staat-ist-kein-geeignetes-schutzobjekt/.
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