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Aufträge der öffentlichen Hand an private AnbieterVergabepraxis und Tariftreue in AugsburgVon der Tariftreueregelung der Allianz für Augsburg 2005 bis zum Antrag der sozialen fraktion 2021 „Vergabeverfahren/Bekämpfung Schwarzarbeit/Tariftreue in Augsburg“20.7.2022
In unserer Berichterstattung über den diesjährigen 1. Mai haben wir schon darauf hingewiesen, dass der DGB Unterfranken eine neue Offensive für kommunale Vergabeordnungen gestartet hat. In Mittelfranken läuft die Kampagne schon länger ( 1 ). Gemeint ist damit die Regulierung der Auftrags vergabe der öffentlichen Hand an private Auftragnehmer nach tariflichen, sozialen und ökologischen Kriterien. Die Kommunen und alle staatlichen Ebenen könnten damit von den Anbietern tarifliche Standards verlangen, auch wenn diese Firmen gar nicht tarifgebunden sind! Und sie könnten diese Standards auch konsequent kontrollieren, was durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter in Bayern zurzeit nur sehr ungenügend geschieht. In einer Broschüre, die in Franken von Gewerkschaftsfunktionären den Bürgermeistern der größeren Städte öffentlichkeitswirksam übergeben wurde, schreibt der bayerische DGB „Warum Tariftreueregelungen wichtig sind“ ( 2 ):
Wir wollen in diesem Artikel vor allem auf entsprechende Initiativen vor Ort in Augsburg eingehen, die seit 2005 laufen. Ein weiterer Artikel soll sich mit einem ausstehenden Landesvergabegesetz befassen, wo vonseiten der BayernSPD wichtige Initiativen vorliegen. Im Weiteren wird es wohl vom DGB Bayern einen massiven Vorstoß geben, der auf die Landtagswahlen im nächsten Jahr zielt. Dies gilt es unbedingt zu unterstützen.
Die Allianz für Augsburg beschloss im Jahr 2005 eine TariftreueregelungVor siebzehn Jahren gab es in Augsburg bereits eine entsprechende Initiative. Hier spielte die Stadt den Vorreiter in ganz Schwaben. Wir zitieren aus einem Bericht des Forums solidarisches und friedliches Augsburg, der auf ein Kommunalwahlprogramm für 2014 zielte ( 3 ):
Führend beim Kampf um Tariftreue in Bayern war damals der DGB-Vorsitzende Fritz Schösser ( 4 ). Neuer Vorstoß von ver.di und den Grünen im Jahr 2012Im Jahr 2012 gab es dann in Augsburg noch einmal einen Vorstoß von ver.di für die Einführung einer sozialen öffentlichen Auftragsvergabe ( 5 ):
Die grüne Fraktion im Stadtrat griff den Vorschlag von ver.di in einem Antrag an den Stadtrat auf ( 7 ) und übernahm unter anderem die Forderungen:
Auf diese Initiative von ver.di und den Grünen gab es aber vom Oberbürgermeister Gribl und dem zuständigen Referenten Merkle erst nach einem Jahr überhaupt eine Antwort und in dieser Antwort bat der berufsmäßige Stadtrat Gerd Merkle mit einer fadenscheinigen Begründung noch einmal um ein halbes Jahr Geduld ( 8 ). Die Grünen, damals in der Opposition mit sechs Stadträt_innen, unternahmen wohl nichts mehr. Sie haben uns bis jetzt auf unsere Nachfrage auch nicht geantwortet. Jetzt, wo die Grünen in Augsburg an der Regierung sind, hätten sie viel eher die Chance, soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe durchzusetzen. Sie scheinen aber nichts dergleichen zu tun. Auch Volker Schafitel von den Freien Wählern drängte im Jahr 2015 auf eine andere Vergabepraxis. Der Stadt geht es nur um fairen Wettbewerb der Unternehmen, nicht aber um faire ArbeitsbedingungenIm Jahr 2015 richtete Volker Schafitel als stellvertretender Vorsitzender der Freien Wähler eine Anfrage zur Vergabepraxis bei Bauleistungen an die Stadt ( 9 ). Darin hieß es unter anderem „Stoßrichtung unserer Anfrage ist, bei künftigen Vergaben der Stadt Augsburg und deren Töchter die Vergabe an regionale Unternehmen zu stärken bzw. Preisvorteile, die auf Subunternehmervergaben zurückzuführen sind (z.B. Umgehung Mindestlohn) auszuschließen“. Auch diese Anfrage scheint folgenlos geblieben zu sein, wenn man sich die Beschreibung der Stadt Augsburg von „Ausschreibungen/Vergabe“ auf ihrer Homepage ansieht ( 10 ) . Dort heißt es: „Aufträge sind grundsätzlich im Wettbewerb an geeignete Firmen zu vergeben. Der Wettbewerb hat in fairer und transparenter Weise zu erfolgen. So soll den Firmen ein diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichen Märkten ermöglicht und Korruption verhindert werden.“ Bei der Stadt Augsburg geht es also nicht um faire Arbeitsbedingungen oder Löhne, sondern um fairen Wettbewerb der Unternehmen. Die Stadt Augsburg scheinen auch diskriminierende Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Unterbringung – mit einem Wort Sklavenhalterei – nicht weiter zu kümmern. Es geht der Stadt Augsburg nur darum, den Firmen einen „diskriminierungsfreien Zugang“ zu öffentlichen Märkten zu ermöglichen. Dass für Augsburg seit 2015 Zukunftsleitlinien vom Stadtrat beschlossen sind, in denen unter wirtschaftlicher Zukunftsfähigkeit auch das Prinzip „W2.1 faire Arbeits-, Einkommens- und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen“ gilt, hat sich in der Verwaltung wohl noch nicht herumgesprochen ( 11 ). Danach müsste nämlich auf der Webseite der Stadt bei „Ausschreibung/Vergabe“ auch berücksichtigt werden, was in den Erläuterungen der Stadt zu fairen Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten steht ( 12 ): „Der Zugang zu Erwerbsarbeit muss frei von Diskriminierung sein ... Ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit muss beendet werden, Arbeitsbedingungen müssen gesundheitsförderlich und sozialverträglich sein. Dabei verdient jede Form der Arbeit Anerkennung und Wertschätzung und muss auf jeder Ebene zu einem Mindesteinkommen führen, welches den Lebensunterhalt sichert und garantiert.“
Die SPD/DIE LINKE stellt 2021 einen gut begründeten Antrag „Vergabeverfahren/Bekämpfung Schwarzarbeit/Tariftreue in Augsburg“ – hoffentlich bleibt es kein SchaufensterantragVor einem Jahr hat auch die SPD/DIE LINKE - die soziale fraktion einen ausführlichen und gut begründeten Antrag gestellt zum Politikfeld „Vergabeverfahren/Bekämpfung Schwarzarbeit/Tariftreue in Augsburg“ (siehe Anhang Dok 1 am Ende dieses Artikels). Demnach dürfe die Stadt als Auftraggeber nur Personal einsetzen, dass sozialversicherungspflichtig ist, und das, wenn es das Gesetz vorschreibt, den gesetzlichen Mindestlohn oder allgemeinverbindliche Tarife erhält. Auch das Betriebsverfassungsgesetz müsse beachtet werden, soweit es einen Betriebsrat fordert. Wo erforderlich, müsse der Bieter Erklärungen über Ausbildungsplätze, Maßnahmen zur betrieblichen Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung abgeben. Diese Kriterien müssten auf alle eingesetzten Arbeitnehmer_innen, also auch auf Leiharbeitnehmer_innen und Beschäftigte von Unterauftragnehmern zutreffen. „Die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen ist nach der Vergabe bei der Ausführung systematisch zu kontrollieren. Bei Verstößen sollen Vertragsstrafen bis zu insgesamt 5 % der Auftragssumme und die Möglichkeit des Auftragsentzugs bei Ersatz des für die Stadt entstandenen Schadens (z.B. wegen Notwendigkeit der Neuvergabe und Verzögerung des Verfahrens) vereinbart werden. … Dieses System soll anschließend bei allen Gesellschaften, an denen die Stadt über eine Mehrheitsbeteiligung verfügt, übernommen werden.“ Die soziale fraktion orientiert auch auf ein zukünftiges Landesgesetz, denn nur damit könne ein Bieter auf den Tariflohn verpflichtet werden. Aber auch unterhalb dieser Schwelle können wichtige Arbeitsbedingungen von den Bietern gefordert und, falls nötig, auch von der Kommune selbst sanktioniert werden: „Solange es noch an einer landesgesetzlichen Regelung zu einem ‚Vergabetariflohn‘ fehlt, lässt sich dies in erster Linie über die o.g. Wege sicherstellen: Verpflichtung der Bieter zur Einhaltung von gültigen Gesetzesvorgaben für die Vergütung etc. auch dem Auftraggeber gegenüber (dann kann dieser Verstöße vertragsrechtlich sanktionieren, auch wenn er nicht für die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben zuständig ist) sowie Anwendung von Vergütungs- und sonstigen sozialen Kriterien als Zuschlagskriterien. Geregelte und faire Arbeitsverhältnisse sollen nach Möglichkeit die Regel sein.“ Im Unterschied zu seiner Nichtbehandlung des Antrags der Grünen vor zehn Jahren antwortete Baureferent Merkle diesmal tatsächlich in einem vierseitigen Schreiben ( Anhang Dok 2 am Ende dieses Artikels). Diese Antwort, die für einen normalen Menschen unverständlich ist, hat die soziale fraktion vorsichtshalber gar nicht mehr veröffentlicht. Gerd Merkle stellte mit diesem Schreiben „die geschäftsordnungsmäßige Erledigung“ des Antrages fest. Es ist noch nicht geklärt, ob die soziale fraktion die Sache damit auf sich beruhen lässt oder auf einer angemessenen Behandlung ihres Antrags besteht und politisch um ihn kämpfen will. Die BayernSPD kämpft seit 2010 auch im Landtag für ein LandesvergabegesetzSchon im Jahr 2019 hat die Landtagsfraktion der BayernSPD einen Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Vergabegesetz) ohne Erfolg im Landtag eingebracht ( 13 ). Aktuell nahm die SPD-Fraktion im Landtag einen neuen Anlauf und wurde dabei ganz offiziell vom Bundesarbeitsminister unterstützt. Die Bayerische Staatszeitung schrieb im Januar ( 14 ):
Der neueste Gesetzentwurf der SPD für ein Bayerisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Vergabegesetz - BayVergG) ( 15 ) kam am 15. Februar in den Landtag und wurde dort im Plenum von CSU und Freien Wählern in die Tonne getreten, die Grünen aber signalisierten Zustimmung zu dem Antrag ( 16 ). In den Ausschüssen für Wirtschaft, für Arbeit und Soziales und für Verfassung und Recht wurde der Gesetzentwurf der SPD im Zeitraum zwischen März und Mai dreimal abgelehnt (von CSU, Freie Wähler, FDP, AfD). Zustimmung gab es nur von SPD und Grünen. Für eine zweite Befassung des Landtagsplenums wurde von den Ausschüssen Ablehnung empfohlen, die am 22.6.2022 auch erfolgte ( 17 ). Diese politische Katastrophe mit der Ablehnung eines bayerischen Vergabegesetzes und der Blockierung kommunale Initiativen darf sich nicht fortsetzen. Deshalb strebt der DGB eine massive Kampagne zu den Landtagswahlen an. Das muss unbedingt unterstützt werden. Ziel des DGB Mittelfranken ist es, bis Ende des Jahres mit der ersten Stadt eine kommunale Vergabeordnung zu erarbeiten. Im Auge hat der DGB dabei vor allem die Stadt Nürnberg. Damit wäre auch für andere Großstädte in Bayern ein wichtiges Signal gesetzt. Nach dem Ergebnis der neuesten Wahlumfrage im Wahltrend zur Landtagswahl in Bayern verzeichnet die SPD einen mageren Zuwachs von 0,3 Prozent auf 10 Prozent gegenüber ihrem Ergebnis bei der Landtagswahl 2018 (9,7 Prozent) ( 18 ). Dennoch ergäbe sich eine Mehrheit von 40,9 Prozent, wenn die Grünen bei ihrem Standpunkt bleiben und die Freien Wähler zu ihrem Standpunkt im letzten Landtagswahlkampf zurückkehren ( 19 ). Sie könnten dann die CSU (38,5 Prozent) überstimmen. Wir bleiben an dem Thema dran. Peter Feininger, 20. Juli 2022 wird fortgesetzt alle Artikel auf: region/Arbeit und Wirtschaft https://www.forumaugsburg.de/s_5region/Arbeit/index.htm
AnhängeDok 1: Vergabeverfahren/Bekämpfung Schwarzarbeit/Tariftreue in Augsburg, Antrag SPD/DIE LINKE im Stadtrat25.5.2021 Augsburg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen des Augsburger Stadtrates. die SPD/DIE LINKE-die soziale fraktion stellt folgenden Antrag und bitten Sie, ihn auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen: Antrag: Der Augsburger Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die städtischen Vergabeverfahren ein System aus Rahmenbedingungen für die Vergabe und deren vertragliche Umsetzung zu entwickeln, das sozialverträgliche Aufträge ermöglicht, bei deren Ausführung die dort eingesetzten Beschäftigten fair bezahlt werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Schon bei der Prüfung von Ausschlussgründen achtet die Stadt/der Kreis als Auftraggeber darauf, dass nur Personal eingesetzt wird, das sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und versteuert wird. Außerdem müssen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Vergütung der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten eingehalten werden (gesetzlicher Mindestlohn, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge). Hierzu werden von den Bietern nicht nur entsprechende Eigenerklärungen verlangt, die Einhaltung der Verpflichtung wird auch vertraglich sanktioniert. Außerdem kann der Auftraggeber eine Urkalkulation fordern, die auch die für die Leistungserbringung anfallenden Lohnkosten ausweist. Weicht ein Angebot mehr als 10 % vom Verfolgerfeld oder der Kostenschätzung ab, wird v.a. geprüft, ob mit diesem Preis die o.g., gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. In der Ausschreibung des öffentlichen Auftrags wird spätestens nach Inkrafttreten eines entsprechenden, dahingehende Regelungen enthaltenden Gesetzes zusätzlich festgelegt, dass nur Unternehmen, die entsprechend tariftreu sind, den Zuschlag bekommen können. Der Auftraggeber soll regelmäßig gehalten sein, bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Vergütung der für die Leistungserbringung einzusetzenden Arbeitnehmer*innen als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen. Dafür gibt er in den Vergabeunterlagen die Gewichtung dieser Kriterien und die Wertungsmethode an. Ferner soll der Bieter sich nach den zu erarbeitenden Richtlinien grundsätzlich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, soweit gesetzlich lt. Betriebsverfassungsgesetz gefordert über einen Betriebsrat zu verfügen. Falls lt. Bewerbungs- bzw. Verfahrensbedingungen für die Wertung maßgeblich, gibt der Bieter Erklärungen über Ausbildungsplätze sowie über Maßnahmen zur betrieblichen Gleichstellung von Frauen und Männern, und über die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung jeweils bezogen auf die für die Leistungserbringung einsetzenden Arbeitnehmer*innen bzw. den dortigen Leistungsbereichen ab. Soweit für die Leistungserbringung oder v.a. für Lieferungen relevant, fragt der Auftraggeber auch die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen ab. Daneben soll der Auftraggeber regelmäßig ökologische Aspekte und Lebenszyklus-kosten als Zuschlagskriterien berücksichtigen. Jeweils gelten für die Vorgabe von Zuschlagskriterien außerhalb des Preises die oben für die Anwendung des Kriteriums Vergütung getroffenen Maßgaben (Angaben zur Gewichtung, Wertungsmethode). Einen Vorteil kann der potenzielle Bieter bei der Anwendung dieser Kriterien im Übrigen nur verbuchen, wenn die dortigen Erklärungen auf alle zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer/innen, also auch auf Leiharbeitnehmer und Beschäftigte von Unterauftragnehmern zutreffen und das dort angegebene Niveau durchgehend eingehalten wird. Die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen ist nach der Vergabe bei der Ausführung systematisch zu kontrollieren. Bei Verstößen sollen Vertragsstrafen bis zu insgesamt 5 % der Auftragssumme und die Möglichkeit des Auftragsentzugs bei Ersatz des für die Stadt entstandenen Schadens (z.B. wegen Notwendigkeit der Neuvergabe und Verzögerung des Verfahrens) vereinbart werden. Der Augsburger Stadtrat bittet darum, für die Ratssitzung spätestens im September 2021 und die vorlaufend tagenden Fachausschüsse eine entsprechende Richtlinie und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses System soll anschließend bei allen Gesellschaften, an denen die Stadt über eine Mehrheitsbeteiligung verfügt, übernommen werden. Begründung: Bei ihren Vergaben achtet die Stadt künftig darauf, dass die bezuschlagten Auftragnehmer eine gute und faire Bezahlung der zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer*innen sicherstellen, auch für die Beschäftigten von Subunternehmern und für Leiharbeitnehmer*innen. Davon wird jedenfalls ausgegangen, wenn die Bieterunternehmen tarifgebunden sind. Solange es noch an einer landesgesetzlichen Regelung zu einem „Vergabetariflohn“ fehlt, lässt sich dies in erster Linie über die o.g. Wege sicherstellen: Verpflichtung der Bieter zur Einhaltung von gültigen Gesetzesvorgaben für die Vergütung etc. auch dem Auftraggeber gegenüber (dann kann dieser Verstöße vertragsrechtlich sanktionieren, auch wenn er nicht für die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben zuständig ist) sowie Anwendung von Vergütungs- und sonstigen sozialen Kriterien als Zuschlagskriterien. Geregelte und faire Arbeitsverhältnisse sollen nach Möglichkeit die Regel sein. Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber. Jahr für Jahr geben die Vergabestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen ca. 450 Milliarden Euro für die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus. Rund 14 Prozent aller öffentlichen Aufträge werden vom Bund, 30 Prozent von den Ländern und 56 Prozent von den Kommunen vergeben. Der Staat als öffentlicher Auftraggeber ist allerdings kein normaler Marktteilnehmer. Er darf sich nicht allein von kurzfristigen Kostenüberlegungen leiten lassen. Vielmehr muss er seiner besonderen Vorbildrolle dadurch gerecht werden, dass er Steuergelder verantwortungsvoll bei der öffentlichen Auftragsvergabe verwendet und soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Beschäftigten vor Preisunterbietung durch Lohndumping und die Verhinderung eines Unterlaufens hiesiger sowie internationaler arbeits- und sozialrechtlicher Standards, sondern auch um die Sicherstellung einer hohen Leistungsqualität durch angemessene Bezahlung: Besser bezahlte Beschäftigte sind in aller Regel auch besser motiviert und lassen eine höhere Leistungsbereitschaft erkennen. Eine solche Politik schützt gleichzeitig auch den Sozialstaat, da Sozialtransfers zur Ergänzung nicht existenzsichernder Löhne von Beschäftigten wegfallen, Einnahmen der Sozialversicherungen steigen und Altersarmut verhindert wird. Auch tragen auskömmliche Löhne zum Abbau bestehender Ungleichheiten in der Gesellschaft bei und stärken die Binnennachfrage, wovon auch die Wirtschaft profitiert. Soziale Kriterien steigern aber v.a. (s. dazu schon oben) die Qualität bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen. Insbesondere die Sicherstellung der Tariftreue der Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge fördert die Stabilisierung des Tarifsystems, was angesichts der zurückgehenden Tarifbindung der Beschäftigten und Betriebe in Deutschland einen hohen Stellenwert hat. Das Vergabeverfahren ist der Hebel, um prekäre Beschäftigung zu verhindern und dadurch die öffentlichen Kassen zu entlasten. Eine enorme Rolle spielt dabei Schwarzarbeit. Jedoch dürften entsprechende Mindestkriterien für die Ausführung von Leistungen erst vorgegeben werden, wenn eine landesrechtliche Regelung erlassen worden ist, die dies fordert (Landesvergabegesetz). Bei den Vorgaben bezieht sich der Auftraggeber auf die zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer*innen, um den Leistungsbezug zu gewährleisten. Ihm ist bewusst, dass er die Unternehmenspolitik des Bieters bzw. des potenziellen Auftragnehmers nicht beeinflussen darf, wenn es an jeglichem Leistungsbezug fehlt. Der Augsburger Stadtrat kann mit dem Ansatz, aufbauend auf der VOB/A und B zwischen Auftraggebern und (potenziellen) Auftragnehmern zusätzliche Vertragsbedingungen vereinbaren, die helfen, „unsaubere“ Praktiken am Bau zu unterbinden. In ihnen wird insbesondere festgelegt, dass weder der Generalauftragnehmer noch seine Nachunternehmer Arbeitnehmer*innen illegal beschäftigen. Bei Verstößen gegen diese Festlegung muss das jeweilige Unternehmen eine Vertragsstrafe zahlen. Ein Betrag von bis zu fünf Prozent der Auftragssumme wird dafür auch von Gerichten als angemessen angesehen. Diese Strafe wird von der Vergabestelle von der Zahlung der Schlussrechnung einbehalten. Die Durchsetzung der Sanktion gestaltet sich demnach im Vergleich etwa zu Bußgeldern sehr wirksam. Die Einhaltung eines Tarifvertrages ist die beste Methode, um prekäre Beschäftigung im Niedriglohnsektor zu verhindern und gleichzeitig sozialen Transferleistungen der Kommunen als ergänzende Hilfen vorzubeugen. Ein Gutachten von Prof. Dr. Rüdiger Krause aus 2019 für das Arbeits- und Wirtschaftsministerium im Saarland zur rechtlichen Zulässigkeit von Tariftreuereglungen kommt zu dem Ergebnis, dass Tariftreueklauseln auf Landesebene sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig sind. Soweit vorhanden, stellen Betriebsräte einen wirksamen Schutz für Beschäftigte dar, um gute Arbeit sicherzustellen. Berufsausbildung ist der beste Weg, Fachkräfte für die Zukunft sicherzustellen und sollte im Wettbewerb einen Vorteil darstellen. Mit freundlichen Grüßen gez. gesamte Fraktion https://spd-dielinke-augsburg.de/vergabeverfahren-bekaempfung-schwarzarbeit-tariftreue-in-augsburg/
Dok 2: Antwort des Baureferats auf den Antrag von SPD/DIE LINKE „Vergabepraxis in Gebietskörperschaften“6.7.2021 Augsburg
Stadt Augsburg Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadt Augsburg, 86143 Augsburg Dienstgebäude Rathausplatz 1 86150 Augsburg Sachbearbeiter Herr Freitag +49 (0)821 324-4605 +49 (0)821 324-4640 baureferat@augsburg.de ANT/21/06097 006-ZV 06.07.2021
Vergabepraxis in Gebietskörperschaften Ihr Antrag vom 25.05.2021 Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Freund, sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Antrag vom 25.05.2021 hat mir Frau Oberbürgermeisterin Weber zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Ihre Einzelfragen darf ich nachstehend wie folgt beantworten: Die Zuständigkeit für die vertragliche Umsetzung sozialverträglicher Aufträge liegt bei den einzelnen AOD-Stellen. ( 20 ) Vergaberechtlich ist die Thematik für den Oberschwellenbereich in § 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt: Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität, der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt. 1. Eignung / AusschlussgründeHierbei ist insbesondere § 124 Abs. 2 GWB zu nennen, der u.a. § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) für anwendbar erklärt. Gemäß § 21 Abs. 3 AEntG fordern öffentliche Auftraggeber zumindest eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG nicht vorliegen. § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG normiert den Ordnungs- widrigkeitentatbestand in Fällen, in denen vorsätzlich oder fahrlässig nicht die in § 8 Abs. 1 Satz 1 AEntG genannten Arbeitsbedingungen gewährt werden. § 8 Abs. 1 Satz 1 AEntG verpflichtet Arbeitgeber, die unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags [...] oder Rechtsverordnung [...] fallen, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mindestens die in dem Tarifvertrag für den Beschäftigungsort vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Im Unterschwellenbereich spricht das Bayerische Staatsministerium des Innern die sozialen Aspekte im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots an (Pkt. 1.6 Satz 2 Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31.07.2018). Bei Liefer- und Dienstleistungen werden gern. § 2 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) „soziale Aspekte nach Maßgabe dieser Verfahrensordnung berücksichtigt“. § 31 Abs. 1 UVgO verweist zum Thema Eignung auf § 124 GWB, sodass die obigen Ausführungen zum Oberschwellenbereich entsprechend gelten. Bei Bauleistungen normiert § 16b Abs. 1 VOB/A die Eignung von Unternehmen u.a. über deren Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit meint hier insbesondere die Gesetzestreue, sodass auch hier die einschlägigen Regelungen des AEntG und MiLoG erfasst sind. Dies bedeutet in der Vergabepraxis, dass seitens der Stadt Augsburg bei Vergaben ab 30.000 € gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vom Gewerbezentralregister eine Auskunft angefordert wird. Künftig wird diese Anfrage beim neu einzurichtenden bundesweiten Wettbewerbsregister erfolgen (§ 6 Abs. 1,2 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG). 2. Auskömmlichkeit / Abweichung > 10%Im Übrigen findet eine „Lohnprüfung“ im Rahmen der Prüfung der Auskömmlichkeit des Angebotes statt: Erscheinen der angebotene Gesamtpreis bzw. die angebotenen Gesamtkosten im Vergleich zum objektiven Wert der ausgeschriebenen Leistungen als ungewöhnlich niedrig, ist aufzuklären. Wann der Preis / die Kosten eines Angebots ungewöhnlich niedrig sind, lässt sich nicht abstrakt bestimmen. Die Rechtsprechung hat sogenannte „Aufgreifschwellen“ entwickelt. Bei diesen handelt es sich um Orientierungswerte. Es ist die prozentuale Abweichung zum Gesamtpreis des (ordnungsgemäßen) Angebots des nächstplatzierten Bieters zu betrachten. Für den Auftraggeber besteht hier ein gewisser Beurteilungsspielraum: Bei Abweichung unter 10 % liegt regelmäßig kein Anlass zur Aufklärung vor. Bei Abweichung zwischen 10 und 20 % liegt die Aufklärung im Ermessen des Auftraggebers. Bei Abweichung über 20% besteht eine Pflicht zur Aufklärung. l.d.R. wird zur Aufklärung u.a. vom Bieter die Aufgliederung der Einheitspreise verlangt, aus welcher der Zeitansatz und die Löhne für die einzelnen Arbeiten hervorgehen. 3. TariftreuegesetzEin Tariftreuegesetz ist derzeit weder im Bund noch im Freistaat Bayern in Kraft gesetzt worden. Das BMAS und BMWi prüfen derzeit, ob und wie eine solche Norm auch unter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (unions-) rechtskonform umgesetzt werden kann. Jedoch sehen weder das BMWi noch der Freistaat Bayern derzeit Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit (vgl. Behördenspiegel 2020-08, S. 9; Plenarprotokoll 130. Sitzung des Bayer. Landtags am 18.04.2018, 11681 S.25, rechte Spalte, 1. Absatz). Die Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetags steht weiteren verpflichtenden Elementen in den Vergabebestimmungen im Einklang mit dem Bayerischen Gemeindetag grundsätzlich kritisch gegenüber, sofern dadurch vergabefremde Ziele verfolgt werden (Anlage 1 zum Schreiben des Bayer. Städtetags vom 01.07.2021, Buchst. C). 4. ZuschlagskriterienDie Festlegung und Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien obliegt den AOD-Stellen. Als Zuschlagskriterien berücksichtigungsfähig sind keine bieterbezogenen, sondern ausschließlich auftragsbezogene Kriterien. Als bieterbezogen ausscheiden müssen bei den Zuschlagskriterien wie bei den Ausführungsbedingungen zunächst alle Anforderungen, welche allgemein die Unternehmensorganisation betreffen, z.B. Nachweis eines Betriebsrats. Gesichtspunkte wie die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, die Ausbildungsbereitschaft sowie die Gleichstellung von Mann und Frau dürfen dementsprechend nur dann als Zuschlagskriterien fungieren, wenn sie nur das Personal speziell bei der Auftragsdurchführung betreffen (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, Rz. 124 zu § 97 GWB). Die Zuschlagskriterien müssen überprüfbar sein. Die Festlegung und Gewichtung der Zuschlagskriterien müssen einen wirksamen Wettbewerb ermöglichen und die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeitwahren. Sie müssen bereits in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden. Das vorstehend Genannte gilt auch für ökologische Aspekte. Diese können – unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben und des konkreten Auftragsbezugs – als Zuschlagskriterien zugrunde gelegt werden. Desweiteren darf auf die entsprechenden Regelungen der einschlägigen städtischen Geschäftsanweisungen GA Bau, GA Beschaffung und Vergabe sowie der GA nachhaltige Vergaben verwiesen werden. 5. AusführungsbedingungenDie Stadt Augsburg als öfftl. Auftraggeber kann besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Die Ausführungsbedingungen müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange umfassen. Ob – und wenn ja welche – Ausführungsbedingungen den Unternehmen vorgegeben werden, steht grds. im Ermessen des Auftraggebers, das seine Grenzen insbesondere in den unionsrechtlichen Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes findet. Bei der Vorgabe von Ausführungsbedingungen sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag ein angemessenes Instrumentarium zur Sanktionierung von Verstößen vorsieht, etwa Vertragsstrafen und/oder Kündigungsrechte. Eine Doppelverwendung eines Kriteriums sowohl als Zuschlagskriterium als auch als Ausführungsbedingung ist unzulässig. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme von Vorstehendem und darf hiermit die geschäftsordnungsmäßige Erledigung Ihres Antrages feststellen. Mit freundlichen Grüßen Merkle berufsm. Stadtrat
1 Feininger, Peter. „Offensive für kommunale Vergabeordnungen des DGB in Franken, in:1. Mai-Kundgebung des DGB in Augsburg, Teil 1: Eine ‚Ausbildungsgarantie‘ müsste gesetzlich verankert werden – die DGB-Jugend verschont aber die Bundesregierung damit. Die Kampagne des bayerischen DGB für ein Tariftreue- und Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird von der Vorsitzenden des DGB Region Schwaben gar nicht erwähnt. Der Bezirksleiter der IG Metall Bayern verliert kein Wort über die Tarifbewegung in der Stahl- und Metallbranche.“ Forum solidarisches und friedliches Augsburg, 17. Juni 2022. https://www.forumaugsburg.de/s_3themen/Arbeit/220617_01-mai-kundgebung-des-dgb-in-augsburg-1/index.htm#__RefHeading___Toc16514_1260706945 . 2 DGB Bayern. „Öffentliche Vergabe in den Kommunen, Broschüre des DGB Bayern“, 26. April 2021. https://bayern.dgb.de/service/broschueren/vergabe_1 . 3 Forum solidarisches und friedliches Augsburg. „Faire Arbeit, fairer Lohn: Tariftreue, Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen! In: Beiträge des Forums zum kommunalpolitischen Diskurs in der Stadt. Die Augsburger Linke hat kein Kommunalwahlprogramm“, 1. März 2014. https://www.forumaugsburg.de/s_2kommunal/Kommunalpolitik/140301_beitraege-zum-kommunalpolitischen-diskurs/index.html#__RefHeading__5143_37001818 . 4 Feininger, Peter. „Tariftreue, Teil 1: Tariftreue im bayerischen Vergaberecht: Wie kam es dazu? Vortrag beim Diskussionstreff der Linken zum Thema Arbeit und Wirtschaft in Bayern“. Forum solidarisches und friedliches Augsburg, 14. April 2013. https://forumaugsburg.de/s_5region/Arbeit/130414_tariftreue-1/artikel.pdf . 5 Beiträge des Forums zum kommunalpolitischen Diskurs, a. a. O. 6 Für einzelne Branchen gibt es spezielle Mindestlöhne, die auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beruhen. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet einen Rechtsrahmen, um tarifliche Mindestlöhne durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder Rechtsverordnung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der jeweilige Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Gegenwärtig umfasst das AEntG folgende Branchen: Abfallwirtschaft Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III Bauhauptgewerbe Dachdeckerhandwerk Elektrohandwerk Gebäudereinigung Maler- und Lackiererhandwerk Pflegebranche Schornsteinfeger Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Arbeitnehmerüberlassung (Lohnuntergrenze) 7 Erben, Reiner. „Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsvergabe. Schreiben von ver.di vom 05.06.2012. Antrag der Grünen Stadtratsfraktion“. Grüne Augsburg, 20. Juni 2012. https://gruene-augsburg.de/home/news-detail/article/beruecksichtigung_sozialer_kriterien_bei_der_auftragsvergabe/ 8 Antwort von Gerd Merkle am 12. Juni 2013, also ein Jahr nach der Antragstellung: „Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsvergabe; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 20.06.2012 Sehr geehrter Herr Erben, sehr geehrte Damen und Herren, das Referat 6 wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Gribl mit der Bearbeitung Ihres o. g. Antrages beauftragt. Eine fachlich fundierte Beantwortung ist derzeit wegen langer Krankheit des zuständigen Sachbearbeiters leider nicht möglich. Nachdem es sich hier um ein absolutes Spezialgebiet handelt und für einen (u. a. rechtlich) vertretbaren Verfahrensvorschlag an die Gremien noch weitere Recherchen erforderlich sind, ist es bei diesem Thema nicht hilfreich, die Bearbeitung einem anderen Mitarbeiter oder einer anderen Mitarbeiterin zu übertragen. Wir dürfen Sie daher bitten, sich bis Ende dieses Jahres zu gedulden. Gerd Merkle berufsm. Stadtrat“ 9 Freie Wähler Stadtverband Augsburg Volker Schafitel stellvertretender Vorsitzender an Baureferat Stadt Augsburg Anfrage Vergabepraxis Stadt Augsburg Sehr geehrter Herr Merkle, bitte teilen Sie uns mit, inwieweit die nationalen und europaweiten Vergabeschwellen bei der Ausschreibung von Bauleistungen lt. beiliegendem Formblatt in der Vergabepraxis der Stadt Augsburg berücksichtigt werden. Dabei spielt auch die Ausnutzung der Losvergabe für uns eine wichtige Rolle. Des Weiteren teilen Sie uns bitte mit, inwieweit nach Ihrer Kenntnis die Untervergabe an Subunternehmer ausgeschlossen werden kann und es möglich ist, die Vergabe an Unternehmergesellschaften ohne Haftung (UGs) auszuschließen. Eine weitere mögliche Handhabe gegen unseriöse bzw. wirtschaftlich schwache Firmen ist die Forderung bei Auftragsvergabe einer entsprechenden Erfüllungsbürgschaft. Stoßrichtung unserer Anfrage ist, bei künftigen Vergaben der Stadt Augsburg und deren Töchter die Vergabe an regionale Unternehmen zu stärken bzw. Preisvorteile, die auf Subunternehmervergaben zurückzuführen sind (z.B. Umgehung Mindestlohn) auszuschließen. Anlass unserer Anfrage sind die in letzter Zeit öfter auftretenden Probleme mit Firmen, die entweder fehlerhafte Leistungen bei nahezu voller Auszahlung (CFS Bande) abliefern oder Insolvenz anmelden bei bereits ausgezahlten Teilbeträgen (TZA). In Kopie geht diese Anfrage mit der Bitte um entsprechende Stellungnahme an Herrn Dr. Hoppe (WBG). Kenntnis dieses Schreibens erhält außerdem IHK, Handwerkskammer, EliasHoll-Innung. Mit freundlichen Grüßen Volker Schafitel, Architekt Stadtrat 10 Stadt Augsburg. „Ausschreibungen / Vergabe, Stadt Augsburg“. Zugegriffen 9. Juni 2022. https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/dienste-a-z/aemterweise/leistungen-baureferat/ausschreibungen-/-vergabe . 11 „Zukunftsleitlinien für Augsburg. Verabschiedet am 29. Juli 2015 von Augsburger Stadtrat“. Stadt Augsburg Nachhaltigkeit, 29. Juli 2015. https://www.nachhaltigkeit.augsburg.de/fileadmin/nachhaltigkeit/data/Zukunftsleitlinien/ 12 „Erläuterungen zu den ‚Zukunftsleitlinien für Augsburg‘ 2021“. Nachhaltigkeit Augsburg, 1. Februar 2022. https://www.nachhaltigkeit.augsburg.de/fileadmin/nachhaltigkeit/data/Zukunftsleitlinien_2021/ 13 „Gesetzentwurf der BayernSPD-Landtagsfraktion für ein Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Vergabegesetz – BayVergG), zuletzt eingereicht am 16.01.2019“. BayernSPD Landtagsfraktion, 16. Januar 2019. https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/tariftreue-und-vergabegesetz-61e6a7e694b4d.pdf . 14 Bayerische Staatszeitung. „Bayern braucht Tariftreuegesetz. Bundesarbeitsminister fordert Staatsregierung zum Handeln auf“, 18. Januar 2022. https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/bayern-braucht-tariftreuegesetz.html . 15 BayernSPD Landtagsfraktion. „Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Vergabegesetz – BayVergG), Dr 18-20023“. Bayerischer Landtag, 2. Februar 2022. https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/ 16 „Plenarprotokoll Bayerischer Landtag 18/105“. Bayerischer Landtag, 15. Februar 2022. https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Protokolle/18%20Wahlperiode 17 „Vorgangsmappe für die Drucksache 18/20023 ‚Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Vergabegesetz - BayVergG)‘ - Drucksachen, Protokolle, Beratungsverlauf 2.2.2022, 12.5.2022, 22.6.2022“. Bayerischer Landtag, 22. Juni 2022. https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/Vorgangsmappe?wp=18&typ=V&drsnr=20023 . „Beratungsverlauf für die Drucksache 18/20023 ‚Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben (Bayerisches Vergabegesetz - BayVergG)‘ - 2.2.2022, 12.5.2022, 22.6.2022“. Bayerischer Landtag, 22. Juni 2022. https://www.bayern.landtag.de/en/parlament/dokumente/drucksachen/?q=18%2F20023& 18 Guttmann, Philipp. „Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby. Wahltrend vom 16.07.2022“. DAWUM, 17. Juli 2022. https://dawum.de/Bayern/ . 19 Siehe: Redaktion. „DGB-Synopse Landtagswahlprogramme der Parteien CSU, SPD, Grüne, FW, FDP, AfD und Linken“. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (blog), 8. September 2018. https://www.gew-ansbach.de/2018/09/dgb-synopse-landtagswahlprogramme-von-csu-spd-gruene-fw-fdp-linke/ . 20 Anordnungsbefugte Dienststelle, Anm. Red.
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